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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe mal eine Frage bzw. würde gern mal von Euch wissen, wie es bei Euch so ist.

Kann ein Vermieter sagen, dass Zimmer A das Schlafzimmer ist und danach die Heizung mit geringerer Heizlast auslegen als in Zimmer B, das er als Wohnzimmer betrachtet - OHNE DASS ES VERTRAGLICH DEFINIERT IST, WELCHES ZIMMER WELCHES IST??

Folgendes Problem:
Ich habe anfang des Jahres eine Zweizimmer-Wohnung gemietet, in der im Herbst letzten Jahres anstelle der alten Nachtspeicheröfen eine Zentralheizung eingebaut worden ist.
Das eine Zimmer ist etwa 2m² größer als das andere. Gemäß Grundriss sind beide Zimmer nur mit "Zimmer 1" bzw. "Zimmer 2" bezeichnet und auch im Mietvertrag steht nicht, dass die Raumnutzung als Wohn- bzw. Schlafzimmer festgelegt ist.
Ebenso wie meine Vormieter habe ich mich dazu entschlossen, aus versch. Gründen das etwas kleinere Zimmer als Wohnzimmer zu nutzen. Schon kurz nach Einzug musste ich feststellen, dass die Heizleistung in diesem Zimmer sehr mangelhaft ist und ohne Pulli und Decke war es auf dem Sofa richtig kalt. Alle anderen Räume werden in kürzester Zeit sehr warm, wenn die Heizung auf Maximum gestellt wird. Auf meine bitte, dies zu beheben wurde seitens des Hauswarts erstmal lang und breit erklärt, dass dieses Zimmer das Schlafzimmer wäre und wenn ich davon jetzt Wohnzimmer machen würde, dann könnte die Heizung dafür auch nicht ausgelegt sein. Dann wurde mein Heizverhalten in Frage gestellt (komisch, dass die anderen Räume keine Probleme bereiten), dann schließlich doch mal ein Handwerker vorbeigeschickt. Die gedrosselte Leitung (wegen Rauschgeräuschen im Stockwerk drunter) etwas bearbeitet und ich mit der Aussage abgespeist, es würde ja bald Sommer werden.
SO, und nun ist der Winter fast wieder da, und die rumwerkelei hat rein gar nichts gebracht! Erneut habe ich die Heizleistung beanstandet und wieder wurde mir erzählt, dass der Heizkörper aber von einem Ingenieurbüro ausgelegt worden wäre...bla.... komisch, dass die Küche, die nicht mal halb so groß ist wie besagtes Zimmer einen riesengroßen Heizkörper hat, der sogar noch größer ist als der Heizkörper im größten Zimmer.
Einfach so Heizkörper gegen größeren tauschen geht wohl auch nicht, weil sich dadurch die komplette Auslegung an diesem Heizstrang verändert...


Langer Rede kurzer Sinn - ich möchte einen warmen Ar... haben und nicht frieren
Habt Ihr mal was von Urteilen in dieser Richtung gehört auf die ich mich berufen könnte??


Gruß
danni
Stichwörter: geringere + heizleistung + raum + erlaubt

2 Kommentare zu „???Geringere Heizleistung für einen Raum erlaubt???”

Susanne Experte!

Was der Vm da macht ist Schwachsinn. Hier in unserer Rubrik Urteile findest Du Urteile, die sich auf Mindesttemperaturen in der Wohnung beziehen, die erreicht werden müssen.

danni

Vielen Dank für die Antwort - ich werde gleich mal nach etwas passendem suchen.

Gruß
danni

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