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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir einen Rat geben bzw. mir behilflich sein.

Seit 1978 wohnen wir in der selben Wohnung welche 1992 den Besitzer (Gemeinde) wechselte. Nun will die Gemeinde das Haus verkaufen und uns vor dem Verkauf aus der Wohnung haben, damit dem Verkauf nix mehr im Wege stehen kann.

Die Gemeinde hat uns eine alternativ-Wohnung angeboten, welche wir auch in Betracht ziehen würden. Mich würde Interessieren, da wir ja so lange schon Mieter sind, ob wir eine Abfindung verlangen können, wenn ja wie hoch diese ausfällt bzw. wie man den Betrag sich errechnet.

Vielen Dank für die schnellen Antworten im voraus.

Pascha
Stichwörter: abfindung + verkauf

2 Kommentare zu „Abfindung bei Verkauf”

Susanne Experte!

Der Vermieter kann auf keinen Fall kündigen, weil er das Haus/die Wohnung verkaufen will. Demnach kommst Du dem Vermieter entgegen, wenn Du ausziehst, denn dann wird er einen besseren Preis erzielen. Dieses Entgegenkommen sollte man sich schon insofern bezahlen lassen, indem die Kosten für Umzug etc. bezahlt werden.

pascha

Der Vermieter kann auf keinen Fall kündigen, weil er das Haus/die Wohnung verkaufen will. Demnach kommst Du dem Vermieter entgegen, wenn Du ausziehst, denn dann wird er einen besseren Preis erzielen. Dieses Entgegenkommen sollte man sich schon insofern bezahlen lassen, indem die Kosten für Umzug etc. bezahlt werden.[/quote:ef34b]

erstmal vielen dank für deine antwort...

bei der neuen wohnung wäre auch die Miete um 150 € teurer ist aber 10 m2 größer....


Was könnte ich bei einer Abfindung rausholen?? Bzw. wie könnte ich den Betrag errechnen???

vielen dank

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