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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich habe mal eine Frage.
Wir sind nicht mehr zufrieden mit unserer Hausrat und Haftpflichversicherung. Ständig wechselt der Ansprechpartner und man erreicht kaum jemand, wenn man ihn nötig hat.
Deswegen wollen wir unsere Hausrat und Haftpflichtversicherung wechseln.
Da wir bald umziehen, weil meine Tochter auszieht udn unsere Wohnung zu groß ist, wollte ich mal wissen, ob man bei Wohnungswechsel auch die Hausrat bzw. Haftpflichversicherung wechseln kann.
Ich hoffe, dass ich hier mit meiner Fragestellung richtig bin.

4 Kommentare zu „Bei Wohnungswechsel auch Möglichkeit zum Versicherungswechse”

Susanne Experte!

Das ist m.W. unabhängig voneinander immer möglich!

MiZschie aktiver Benutzer

Hallo!
Kann man also ohne Grund einfach während des Versicherungsjahres kündigen?
Muss man nciht entweder einen Schaden melden oder aber das Versicherungsjahr abgelaufen sein?

Susanne Experte!

die Kündigungsfristen sind aus dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. Die haben aber keinesfalls Auswirkungen auf andere Verträge, hat also mit dem Mietvertrag nichts zu tun.

MiZschie aktiver Benutzer

Danke für die Antwort.
Dann muss ich mal sehen, wie uns wann ich da kündigen kann.

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