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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

sind extrem erhöhte Kosten zum Vorjahr für Wasser & Heizung laut Nebenkostenabrechnung hinzunehmen als Wohnungsmieter?

Als Beispiel folgende Rechnung (beide Abrechnungen anbei - zum Nachvollziehen, wie ich auf + 50 % Steigerung komme):

1. Heizung - Position bei Verteilung 50 % d. Verbrauchskosten:

a) 2005/2006: Preis pro Einheit = 1,9452928 EUR
(Verbrauchskosten = 1.489,89 € = 50 %, 765,895 verbr. Einh. ges., eigene Einh. = 144,340)

b) 2006/2007: Preis pro Einheit = 2,8666273 EUR
(Verbrauchskosten = 1.478,85 € = 50 %, 515,885 verbr. Einh. ges., eigene Einh. = 68,820)

-> Steigerung: + 47,36 % pro Einheit.

2. Warmwasser

a) 2005/2006: Preis pro Einheit = 8,5635926 EUR
(Verbrauchskosten = 925,81 € = 100 %; 108,110 verbr. Einh. ges.; eigene Einh. = 27,230; 233,19 € Warmwasserkosten eigener Anteil)

b) 2006/2007: Preis pro Einheit = 12,7216419 EUR
(Verbrauchskosten = 1.388,44 € = 100 %; 109,140 verbr. Einh. ges.; eigene Einh. = 21,690; 275,93 € Warmwasserkosten eigener Anteil)

-> Steigerung: + 48,55 % pro Einheit.

3. Kaltwasser

a) 2005/2006: Preis pro Einheit = 3,5174432 EUR
(Verbrauchskosten = 1.051,61 € = 100 %; 298,970 verbr. Einh. ges.; eigene Einh. = 44,800; 157,58 € Kaltwasserkosten eigener Anteil)

b) 2006/2007: Preis pro Einheit = 5,2863646 EUR
(Verbrauchskosten = 1.567,83 € = 100 %; 296,580 verbr. Einh. ges.; eigene Einh. = 44,270; 234,03 € Kaltwasserkosten eigener Anteil)

-> Steigerung: + 50,29 % pro Einheit.

Muss solch eine enorme Steigerung gezahlt werden oder darf Einspruch eingelegt werden? Oder habe ich irgendwo einen Rechen- / Denkfehler?

Danke vorab für jeden nützlichen und schnellen Tipp!

Grüsse,
Mietrecht1418[attachment=1:67eac]<!-- ia1 -->Heizkostenabrechnung 2006 - 2007.jpg<!-- ia1 -->[/attachment:67eac][attachment=0:67eac]<!-- ia0 -->Heizkostenabrechnung 2005 - 2006.jpg<!-- ia0 -->[/attachment:67eac]
Stichwörter: einheit + weniger + heizung + pro + trotz

3 Kommentare zu „+50 % pro Einheit f. Wasser &amp; Heizung trotz weniger Eigenver”

Mietrecht1418

Hallo,

weiß keiner eine Antwort?

Wir fahren nächste Woche für 2 Wo. in den Urlaub und müssten bis dahin ggfs. Einspruch einlegen.

Wer hilft mir bitte?

VG

StefanV

Guten Tag,

kann Dir leider keine wirkliche Auskunft geben.
Nur soviel: Auch mich regt auf, dass ich bei verhältnismäßig wenig Heizverbrauch durch eine 50-50 Abrechnung, d.h. einer Abrechnung, die zu 50% die Wohnfläche berücksichtigt, viel zahlen soll. D.h. bei mir sieht es so aus, dass ich bei 40 Euro Verbrauchskosten 150 Euro verbrauchunabhängig, d.h. für die Wohnfläche zahlen soll. Für mein Verständnis wird damit ungehemmter Verbrauch belohnt, bzw. sparsamer Heizungsgebrauch bestraft. Das wiederum heißt für mich, dass die sog. HeizkostenVerordnung rechtswidrig allein vor dem Hintergrund der Debatte um CO2-Emissionen wäre.
Vielleicht weiss jemand noch dazu was zu sagen.
Es gab im letzten Jahr hierüber schon eine Kontroverse.
Gruß,
Stefan

BK-Mann Experte!

Hallo,

also, wenn ich mir diese Rechnungen so ansehe, ist da erst einmal nichts ungewöhnliches dran. <!-- s :roll: --><!-- s :roll: --> Erst einmal. <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

Warum?

Die Hausverwaltung oder der Vermieter zahlt an die Stadtwerke oder dem örtlichen Versorgungsunternehmen verbrauchsabhängig, d.h. er geht in Vorleistung, was seine Mieter verbrauchen. Dies ist bei der Position Verbrauchskosten abzulesen. Ob und welche Teuerung bei Wasser, Gas, ÖL etc, erfolgt sind, kann hier nicht abgelesen werden.

Aber:[/b:94530] <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: -->

Da gibt es so ein kleines Wort, welches sich Abgrenzung nennt. Die Rechnung sollte nach Leistungsprinzip im Abrechnungsjahr erfolgen, und nicht nach dem Abflussprinzip. D.h. - Es sollten nur Kosten angesetzt werden, die tatsächlich im Zeitraum 01.06.06 - 31.05.07 entstanden sind.
Dies wäre auf den Abrechnungen beim Vermieter / Hausverwalter zu prüfen.
Viele Küchen- und Kellerverwalter ( und vor allem Eigentümer die Kosten sparen wollen, und alles besser können als Profis) sind bis zur Abgrenzungsrechnung noch nicht vorgedrungen, da hier die böse Verhältnisrechnung angewandt werden müsste, falls die Versorgungsunternehmen nicht schon die Arbeit teilweise abgenommen haben. (Abgrenzung halt)

Beispiel: [/b:94530]

Angenommen die Stadtwerke rechnen mit dem Vermieter vom 01.01.06 - 31.12.06 Strom und Wasser ab. Wann kann der Vermieter bei der Leistungsbrechnung dann frühestens die HK-Abrechnung 06/07 schicken? Klar - am 02.01.08 (wenn er verdammt schnell rechnen kann, und Neujahr arbeitet, und die Stadtwerke Neujahr arbeiten, und der Hausmeister oder wer auch immer Sylvester um 23.59:59 Uhr die Zählerstände abliest, und diese ...)

Warum? - Er muss bis zur nächsten Jahresabrechnung Ende 2007der Stadtwerke warten.

a) Ende 2006 erhält der Vermieter die Werte die wichtig sind für die HK Abrechnung, also Strom und Wasser anteilig vom 01.06.06 -31.12.06 (meist erst 2007)
b) Ende 2007 erhält der Vermieter die Werte die wichtig sind für die HK Abrechnung, also Strom und Wasser anteilig vom 01.01.07 -31.05.07 (meist erst 200 8)

Ich gehe jedoch vom Idealfall aus

a+b = 1 Jahr Stromkosten und Wasserkosten - Fakto, bei einem solchen Abrechnungszeitraum des Energieversorgers, kann frühestens 2008 die HK Abrechnung für den Leistungszeitraum 01.06.06 - 31.05.07 kommen.

Das wäre einmal lustig zu prüfen, um sich dann zu verwundern, welche Werte in so manchen Abrechnungen in Deutschland eingesetzt werden. Nicht umsonst heißt es: Ca. 80% der Abrechnungen in Deutschland sind falsch erstellt.

Und da würden mich auch 50% Kostensteigerungen nicht wirklich wundern.

Ich gebe zu, es ist keine einfache Sache solch eine Abrechnung zu erstellen, darum rate ich jeden Küchen-und Kellerverwalter dringend zur Fachlektüre, und wenn dafür kein Geld da ist, zu einer guten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung - denn eines Tages kommt immer einer, der könnte mal prüfen und feststellen -hups... <!-- s :shock: --><!-- s :shock: --> .

Gruß BK - Mann

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