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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,


Mich regt auf, dass ich bei verhältnismäßig wenig Heizverbrauch durch eine 50-50 Abrechnung, d.h. einer Abrechnung, die zu 50% die Wohnfläche berücksichtigt, viel zahlen soll. D.h. bei mir sieht es so aus, dass ich bei 60 Euro Verbrauchskosten 240 Euro verbrauchunabhängig, d.h. für die Wohnfläche zahlen soll. Für mein Verständnis wird damit ungehemmter Verbrauch belohnt, bzw. sparsamer Heizungsgebrauch bestraft. Das wiederum heißt für mich, dass die sog. HeizkostenVerordnung rechtswidrig allein vor dem Hintergrund der Debatte um CO2-Emissionen wäre.
Die HeizkostenVerordnung stammt aus dem Jahr 1982. Seit dieser Zeit haben sich die Wärmezähler verbessert. Leerstand muss sowieso der Vermieter tragen. Und dafür, dass ich an der Zentralheizung hänge, zahle ich, seit ich daran angeschlossen wurde, mehr Grundmiete.

Vielleicht weiss jemand, dazu was zu sagen.
Es gab im letzten Jahr hierüber schon eine Kontroverse.
Gruß,
Stefan

4 Kommentare zu „HeizkostenVerordnung rechtswidrig wegen 50-50 Abrechnung?”

Susanne Experte!

Da es sich um eine Verordnung nach Bundesrecht handelt, muss ggf. Klage beim BGH eingerecht werden???

StefanV

Hallo Susanne,

zunächst frage ich mich, warum das Thema ("HKV rechtswidrig ...?&quot ;) nicht sichtbar gemacht wurde. Ich kann nicht erkennen, ob möglichst viele die Frage gesehen haben. Wurde sie bzw. das Thema von Ihnen entfernt?

Zum zweiten ist Ihre Antwort durchaus auch etwas knapp. Ich hätte gerne eine Erörterung meiner Frage gesehen. D.h. eine Aufzählung von Gründen, die für die anteilige Berechnung laut HeizkostenVerordnung von 1982/89 sprächen.

Zum dritten fehlt auf Ihrer Webseite ein Impressum. Wer betreibt die Seite, bzw. wer bezahlt sie?

beste Grüße,

Stefan

StefanV

Und noch etwas:

Mir liegen mittlerweile Informationen vor, wonach die Heizkosten komplett nach Verbrauch abgerechnet werden können, d.h. zu 100 %. Dies berichtet das ZDF.

Any Comments?

Stefan

Susanne Experte!

Hallo Susanne,

zunächst frage ich mich, warum das Thema ("HKV rechtswidrig ...?&quot ;) nicht sichtbar gemacht wurde. Ich kann nicht erkennen, ob möglichst viele die Frage gesehen haben. Wurde sie bzw. das Thema von Ihnen entfernt?

Hier wurde nichts entfernt. Man muss natürlich auch ein bischen schlau sein und wissen, wie man ein Thema "wichtig" macht.[/color:900c9]
Zum zweiten ist Ihre Antwort durchaus auch etwas knapp. Ich hätte gerne eine Erörterung meiner Frage gesehen. D.h. eine Aufzählung von Gründen, die für die anteilige Berechnung laut HeizkostenVerordnung von 1982/89 sprächen.

[color=#FF0000:900c9]Erst einmal ist das hier ein Laienforum. Weiterhin erörtere ich kein Verordnungen, die durch den Bund erlassen wurden, ich habe auch keine Lust, über das BGB zu diskutieren, was davon sinnvoll ist und was nicht. Ich wohne auch nicht in einer Tonne oder starre Löcher in die Luft. Außerdem ist die HkVo von 1981.[/color:900c9]

Zum dritten fehlt auf Ihrer Webseite ein Impressum. Wer betreibt die Seite, bzw. wer bezahlt sie?

[color=#FF0000:900c9]Das ist nicht "meine Website". Mal eine Nachfrage an den Administrator senden, der ist für sowas zuständig![/color:900c9]

beste Grüße,

Stefan[/quote:900c9]

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