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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hey leute,
bin total verzweifelt.
Also habe heute meine alte Wohnung abgegeben, hatte damals 900€ Kaution bezahlt. So heute habe ich die halt abgegeben, hatte es schriftlich dass ich zum 1.10 abgeben soll. SO nun habe ich mit ihm heute gesprochen und er hatte ein zimmer was zur Hälfte neurenoviert wird, und ein paar andere Mängel die verbessert werden müssten. Wie z.b. Ein paar Farbflecke auf Holz, was weg gemacht werden müsste, oder andere Wände, bei denen ich nicht auf die idee gekommen wäre zu streichen, d.h. auszubessern, die dies aber seiner Meinung nach gebraucht hätten. Er meinte nun dass er das alles von der Kaution abziehen will, was ich ja verstehe, nur dann schob er noch hinterher, dass er die hälfte der Miete berechnen will, weil er ja die nächsten zwei Wochen renovieren müsste und somit nicht an nachmieter vermieten könnte. nur weiss ich dass er sich bis jetzt noch um keine Nachmieter gekümmert hat, bzw. sind noch nicht einmal leute vorbei gekommen die sich die wohnung ansehen wollen, also darf er das die hälfte der Miete einkassieren? ich meine ich habs schriftlich dass ich zum 1.10 raus muss und ob dann renovieren will oder nicht, damit habe ich nix zu tun oder? Und kann ich irgendwie von ihm die Rechnungen verlangen, dass er mich mit den Abzügen der kaution nicht betrügt???

Wäre echt froh wenn mir jemand helfen kann.

Liebe Grüße Bisso
Stichwörter: nun + auszug + mängelkaution

2 Kommentare zu „AUSZUG! Nun Mängel-Kaution?”

Ghostraider Experte!

Der Vermieter muss wenn überhaupt, erst einmal dem Mieter einen angemessenen Zeitraum zur Nachbesserung zur Verfügung stellen, im Schnitt 14 Tage.
Dann kann er einen Kostenvoranschlag einholen nach dem abgerechnet wird. Auch der Mieter kann einen Kostenvoranschlag einholen und nach dem würde dann abgerechnet.
Die Renovierung ist in fachgerechter "mittlerer Art und Güte" zu leisten, § 243 BGB. Der Vermieter ist somit nicht berechtigt, eine absolut perfekte Leistung zu fordern.
Also ist es fraglich oder nur durch ein Gericht zu klären ob eine Nacharbeit erforderlich ist.
Farbflecken müssen entfernt werden.
Ob und wieviel für die vielleicht anzurechnenden Zeit der Nachbesserung an Miete oder Ausfallentschädigung (was anderes darf er nicht verlangen) berechnet und bezahlt werden muss kann ich nicht genau sagen aber nicht die Hälfte der Miete.

Bevor der Vermieter mit den Ausbesserungsarbeiten anfängt würde ich einen Rechtsanwalt mit dem Fall beauftragen der sich darum kümmer wird ob überhaut ein Nacharbeiten von Nöten ist.

Gruß
Ghost

Wolfgangsson

Achtung, die Rechtssprechung wird immer mieterfreundlicher. Es lohnt sich in dem beschriebenen Fall vermutlich, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Erstmal muss geklärt werden, was im Mietvertrag stand. Bei mir z.B. waren zuletzt nur Schadenersatzansprüche geregelt, wenn ich die Wohnung nicht fristgerecht räume. Bei Schönheitsmängeln - wie schon oben geschrieben - muss der Vermieter zuerst eine Nachfrist setzen (sofern die Beseitigung überhaupt geschuldet wird). Wenn er die Wohnung nahtlos an einen Nachmieter vermietet, hat er m.M.n. genau dieses Risiko. Er müsste sowieso erstmal beweisen, daß es schon einen Nachmieter gibt, der jetzt nicht pünktlich in die Wohnung rein kann.

Also viele Aspekte, die dafür sprechen, dass Du Dir das keineswegs alles so gefallen lassen solltest.

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