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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,

ich bin leicht verzweifelt - ich stehe kurz vor dem Termin mit meinem (Ex)Vermieter (04.10.07) bzgl. Wohnungsbesichtigung/ Übergabe. Um mich besser darauf vorzubereiten habe ich nun die Frage was ich an Renovierungsarbeiten bzw. Schönheitsreparaturen durchführen muss wenn ich
1) die Wohnung unrenoviert übernommen habe (man könnte es auch verwahrlost nennen)
2) ich (leider) alle Räume in unterschiedlichen Farben gestrichen habe (apricot, mintgrün, helllila, hellblau, terrakota, violett)
3) der Mietvertrag Fristen für Schönheitsreparaturen vorsieht (allerdings weiche Formulierungen! Zitat aus MV: "Schönheitsreparaturen sind auszuführen, sobald der jeweilige Raum renovierungsbedürftig ist. Renovierungsbedürftigkeit tritt ein, wenn die malermäßige Dekoration derart abgenutzt ist dass ein Mieter mit durchschnittlichen Geschmakcsvorstellungen Schönheitsreparaturen ausführen würde. Dies kann nach ablauf folgender Zeiträume der Fall sein: Küche, Bad: 3 Jahre, Wohn-und Schlafräume 4 Jahre usw...Nach Beendigung des Mietvertrages wird die Renovierungsbedürftigkeit nach Ablauf der Fristen vermutet.....Bis zur Beendigung des Mietvertrages sind die nach Abs. 3 und 4 fälligen Schönheitsreparaturen durchzuführen....Sind zum zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrages Schönheitsreparaturen gem. der gen. Regelungen noch nicht fällig, so hat der Mieter an den Vermieter einen Kostenanteil für zukünftig fällig werdende Schönheitsreparaturen zu zahlen" (Danach folgen prozentsätze der berechnung des Kostenanteils je Mietdauer und Frist)

Mein Vermieter ist von Naturher sehr "widerspenstig", lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen oder muss ich direkt kapitulieren???

Danke für die Antworten vorab!

1 Kommentar zu „EILT_Schönheitsreparaturen bei Kündigung”

Susanne Experte!

Da in den letzten 2 Jahren regelmässige Urteile zu den Klauseln der Schönheitsreparaturen durch den BGH erlassen wurden, die sehr mieterfreundlich sind, lohnt es sich, den Vertrag auf Gültigkeit der Klauseln überprüfen zu lassen.

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