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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe im Moment ein großes Problem. Mein Freund und ich haben ein 5 Jahres Mietvertrag unterschrieben und müssen jetzt nach 2 1/2 Jahren ausziehen. Da mein Freund beruflich nach Frankreich geht und ich beruflich auch in eine andere Stadt gehen werde.
Nun wissen wir nicht, wie wir aus dem Vertrag raus kommen.
Unsere Vermieter sagten wir müssen einen Nachmieter stellen, dann können wir auch raus.
Wer weiß wie das genau abläuft?
Haben bis jetzt 3 Nachmieter die das Haus gerne haben wollen. Eine Familie ist dabei die zum 1.11. einziehen würden was uns sehr gut passen würde. Wenn der Mieter die 3 Nachmieter nicht will müssen wir dann weiter in dem Haus wohnen bleiben? etc. ?
Aber wir wissen absolut nicht wie wir nun vorgehen müssen. Wer sagt uns dass das reicht mit den 3 Mietern und wir können dann raus?
Stehe total in den Seilen.
Da ich mir eine Wohnung suchen muss nur so lange wir nicht wissen wann wir raus können kann ich mir keine Wohnung suchen. Mein Freund bekommt alles gestellt. zum glück.

Könnt ihr mir helfen?

Liebe Grüße
Lana
Stichwörter: mietzeit + ablauf + kündigung

3 Kommentare zu „Kündigung vor ablauf der Mietzeit”

Susanne Experte!

Was heißt 5-jahres-Mietvertrag?
Handelt es sich um einen Zeitmietvertrag?
Damit ein Zeitmietvertrag gültig ist, muss ein Grund für die Befristung eingetragen sein (z.B. VM möchte das Haus selbst nutzen, verkaufen etc.)

Oder handelt es sich um einen Verzicht auf ordentliche Kündigung? Sind dabei die 5 Jahre in einem Formularvertrag eingetragen? Grundsätzlich ist ein formularvertraglicher Kündigungsausschluss nur auf 4 Jahre möglich. Eine Individualvereinbarung ist aber länger möglich. Der Vermieter muss nachweisen, dass darüber diskutiert wurde und die Zeit der Vereinbarung zur Option stand.

Ist der Vertrag als Zeitmietvertrag oder die Klausel des Kündigungsverzichts jeweils nicht gültig, handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag, der mit der normalen 3 monats Frist gekündigt werden kann.

Der Vertrag sollte deshalb von einem Fachanwalt geprüft werden. Ansonsten gilt gerade Jobwechsel als berechtigtes Interesse, aus so einem Vertrag, sollte er gültig sein, entlassen zu werden. Das würde ich aber auch mit einem Fachanwalt durchsetzen.

Lana_cc

Wir haben für 5 Jahre auf eine ordentliche Kündigung verzichtet.

Wir wissen aber auch, dass unsere Vormieter auch nur 3 Jahre da gewohnt haben und dann raus konnten als der Nachmieter da war.
Wir wollen eben iwssen, wenn wir einen Nachmieter haben der auf jednefall ins haus will am 1.11. ob wir dann raus können und der Mieter ist dann eben da und kann noch entscheiden?
Wir haben bis jetzt auch 3 Nachmieter die das Haus nehmen würden.
Uns geht es hauptsächlich darum wann wir nun raus können wo wir ja die 3 Nachmieter gestellt haben die unsere Vermieter haben wollten.

Susanne Experte!

Du kannst im Grunde genommen erst raus, wenn ein neuer Vertrag mit einem Nachmieter besteht. Der Vermieter kann jeden Nachmieter ablehnen, der ihm nicht passt. Er ist nicht verpflichtet, einen neuen Mietvertrag mit Mietern zu machen, die ihm nicht angenehm sind o.ä.
Was mit dem Vormieter war ist egal, daraus kannst Du keinen Anspruch ableiten!

Grundsätzlich geht es darum, ob der Kündigungsverzicht überhaupt gültig ist!

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