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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo und guten Abend,

ich (Volljährig) und mein Bruder (Minderjährig 17 Jahre) haben zusammen eine Wohnung gemietet.

Im Vertrag steht wie folgt:

...und "mein Name"
sowie "mein Bruder"
(beide) zur Zeit Wohnhaft in "aktueller Wohnort" als Mieter

- Die Wohnung wird bei Vertragsbeginn von 2 Personen genutzt.....[/b:0b6cc]

Wir haben diesen Mietervertrag zu zweit unterschrieben. Unsere Eltern wissen davon das wir
die Wohnung gemietet haben, aber unterschrieben wurde von Ihnen nichts.
Ich bin Auszubildender und mein Bruder Praktikant und verdient knappe 190€.

Da sich aber zwischenzeitlich die Möglichkeit ergeben hat zusammen mit meinen Bruder zu
meinem Vater zu ziehen von dem wir seit 5 Jahren (nach scheidung der eltern) getrennt Leben
interessiert es mich sehr ob unser Mietvertrag so überhaupt rechtskräftig ist?!

Wohnungsübergabe war schon und die Kaution ist bereits gezahlt aber umgezogen sind wir
noch nicht. Was ich noch vergessen habe Vertragsdauer auf unbestimmte Dauer es wurde
aber Handschriftlich "jedoch mindestens 1 Jahr" hinzugefügt.

vielen dank

6 Kommentare zu „Mietvertrag minderjährig + volljährig !! rechtskräftig?”

bigpati

Weiss den keiner eine Antwort?

mfg

Susanne Experte!

Gegenfrage: Wenn die Wohnung weiterhin gewollt wäre, stünde dann die Frage im Raum?


Zumindest die Unterschrift des Volljährigen ist bindend, d.h. er haftet gesamtschuldnerisch.

bigpati

Die Frage hätte sich dann wohl eher nicht ergeben.

mfg

Ghostraider Experte!

Wenn diese Individualklausel nur in diesem Mietvertrag steht und mit Mieter und Vermieter besprochen wurde, also ausgehandelt wurde ist sie gültig und dadurch ist ein Mietvertrag mit einem einjährigen Kündigungsverzicht unterschrieben worden.
Also eine Kündigung wäre mit der 3 monatigen Kündigungsfrist erst nach 15 Monaten durchführbar.
12 Monate Kündigungsverzicht 3 Monate Kündigungszeit = 15 Monate.

Da beide die Unterschrift geleistet haben müssen auch beide die Kündigung dann wieder unterschreiben, auch wenn der Bruder noch Minderjährig ist.
Mit 17 besteht eine beschränkte Geschäftsfähigkeit und ich bin der Ansicht das da der Volljährige Bruder sozusagen als Bürge auftrat die Unterschrift Gültigkeit hat.

Aus dem Mietvertrag würde man vorzeitig nur mit einem Aufhebungsvertrag raus kommen wenn der Vermieter dieses mitmacht.
Das heißt dann, der Mieter muss einen Nachmieter stellen der den laufenden Mietvertrag so wie er momentan Bestand hat übernimmt.
Ansonsten kann nur nach Ablauf[/b:84367] der 12 Monate gekündigt werden.

Gruß
Ghost

bigpati

Hallo,
wollte euch nur auf dem laufenden halten. Habe nun mit meiner Vermieterin geredet und Sie ist bereit
wenn wir einen Nachmieter finden unseren Vertrag aufzuheben.

mfg

Ghostraider Experte!

Siehste, wie sagt man so schön ? re re re reden muss man können. <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: -->

Gruß
ghost

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