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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich wohne seit zwei monaten in meinem neuen (ersten alleinen) zuhause. Jetzt kommt die Mieterin heute an und meint das sie 20 € mehr Mieter haben will, wegen den gestiegenen neben kosten (heizung und wasser zahlt sie). Falls ich nicht einverstanden bin will sie kündigen. Wie ich gelesen habe kann sie das nicht tun, so jezt ist das problem das ich keine Dusche in meinem Zimmer habe und ihre mit benutze (im Mietvertrag festgelegt). Ich habe jetzt angst das wenn ich ihr sage das ich die 30€ nicht zahle sie micht nicht mehr Duschen lässt und mich kündigt. Was kann ich dann tun wenn sie mich nicht mehr Duschen lässt und oder kündigt?

Momentan zahle ich 120€ für 25qm in einer kleinstadt (ohne Möbel), ohne Dusche, mit Tee Küche und Klo im Flur, + strom, inkl. Heizung/Wasser. Ist da eine 20€ Mieterhöhung angebracht? Was mach ich wenn sie mir kündigt (ich glaube ich habe 3 monate) oder mich nicht mehr duschen lässt?

Gibt es sowas wie einen kostenlosen Anwalt der mich vor Gericht (falls es soweit kommen sollte) unterstüzt?

Was ist in so einer situation zu tun?

Bitte helft mit, ich bin grade bei meinen eltern ausgezogen und will/kann unter keinen umständen zurück, und mit meinem gehallt kann ich jetzt nur knapp leben,

Gruß,

Janin
Stichwörter: mieterhöhung + mietzeit + monaten

6 Kommentare zu „Mieterhöhung nach 2 monaten mietzeit???”

janin18

Was ich total vergessen habe ist das ich jede Woche ihren Müll raustragen muss und ihr Wasser einkaufen muss (eine kiste in der Woche) und so (ach, im Keller muss noch geputzt werde usw...).

janin

janin18

Ach, noch was wir haben eine 3 monatige probezeit vereinbart, in der sie mich kündigen kann.

janin18

und noch was vergessen: wir hatten mündlich vereinbart das nach den 3 monaten (probezeit) die Miete 110€ beträgt aber dies im Vertrag nicht festgehallten (wir hiellten dies nicht für nötig da wir uns einig waren, meine Mutter kann dies bestätigen), die 110€ hat sie mir halt abgesagt und will 140€

was soll ich jetzt machen, ich habe null ahung.

Ghostraider Experte!

So wie ich es sehe ist nicht die Miete erhöht worden sondern die Nebenkosten.
Das kann die Vermieterin, da ja Nebenkosten sich immer mal erhöhen (Gas, Wasser, Strom)

Nur was ist das für ein Mietvertrag?
So mal aufräumen.
Den Müll der Vermieterin raustragen <!-- s :?: --><!-- s :?: --> <!-- s :evil: --><!-- s :evil: --> soll ihren Müll selbst wegbringen Basta.
Pro Woche eine Kiste Wasser holen <!-- s :?: --><!-- s :?: --> <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: --> Nur wenn ich selbst die hälfte mitbekomme ansonsten Selbst holen lassen.
Wird der Keller vom Mieter mitgenutzt ? Wenn ja, ok kann man wie eine Flurwoche bewerten und sollte dann mitgemacht werden. Wird er nicht genutzt und steht nichts im Mietvertrag oder Hausordnung, Soll sie selbst machen.

So und was ist das mit der Probezeit <!-- s :?: --><!-- s :?: --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> Ich lach mich weg. In einem Mietvertrag gibt es keine Probezeiten.
Wenn die Vermieterin auf diese Probezeit besteht können auch Sie diese nutzen, denn: Einseitig formulierte und anzuwendende Verträge sind nicht gültig.
Die Vermieterin kann Sie wenn nur mit einer 3 Monatigen Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag lassen, sonst nichts.
Auch das duschen, wenn es im Mietvertrag festgelegt ist kann nicht einfach verboten werden.

An Ihrer Stelle würde ich ganz lieb die Mama fragen ob sie mich wieder aufnimmt oder mir eine andere Hütte suchen, da würde ich nicht eine Minute länger wie nötig ist bleiben. Die wird sich bestimmt noch andere Sachen einfallen lassen und Ihre jugendliche Unkenntnis ausnutzen.

Gruß
ghost

BK-Mann Experte!

Hallo,

ich lach mich bekloppt, was es doch für dreiste Arc.... von Vermietern gibt. Ich dachte schon ich hätte den Besten, gegen den ich zurzeit mehr als eine Klage am laufen habe. (Unterlassungsklage; Klage auf ungerechtfertigte fristlose Kündigung; Klage gegen die BK-Abrechnung; Klage auf Schadensersatz(kommt noch)

Also erst einmal zur Betriebskostenanpassung.

Eine Erhöhung ist nicht[/i:a1544][/b:a1544] jederzeit möglich von Vermieterseite (Handbuch der Mietnebenkosten, Schmidt, 9. Auflage RDN 3097), sondern erst nach einem Abrechnungsjahr, wenn fest steht das die Betriebskosten gestiegen sind. Der Vermieter kann lieb bitten, wenn ihm ein Fehler unterlaufen ist. Und der Mieter kann abwägen was er dann tun möchte. Der Mieter dagegen kann wenn er Lust und klein Geld hat, mehr zahlen, wann immer er will.

Alles andere liest sich wie tiefstes niederbayrisches Provinzdenken eines Vermieters.(Sorry allen Bayern).

Ich würde es so machen:

1. Miete von 120 Euro ganz normal bezahlen
2. Lässt die Vermieterin nicht duschen, Miete kürzen und zum Anwalt laufen (oder anders herum wenn man sich nicht traut)
3. Den Müll Müll sein lassen
4. 12,50 € pro Stunde verlangen, wenn Wasser gekauft werden soll. Eventuell noch Benzinkosten berechnen.
5. Der Vermieterin die Probezeit um die Ohren hauen, da Wasser holen und Müll raustragen nicht Sache eines Mieters ist, und deshalb kein Arbeitsverhältnis entstanden ist, wo man eine Probezeit hätte vereinbaren können. <!-- s:? --><!-- s:? -->
5. Den Mietvertrag einscannen, und mir einmal, wenn Interesse und Vertrauen besteht, in einer PM zukommen lassen, den ich mir dann anschauen und meinen Kommentar dazu abgeben könnte.(Namen und Adressen bitte schwärzen)
6. Ganz schnell eine andere Wohnung suchen und eventuell WBS beantragen oder Wohngeld, damit es funzt.

Zu meiner Person:[/b:a1544]
Beruf: Kaufmann in der Grundstücks und Wohnungswirtschaft
Hobby: Seit über 25 Jahren Mieter verschiedener Wohnungen
Tätigkeit: Erstellung von korrekten [/u:a1544]BK-Abrechnungen bei einem großen Immobilienunternehmen in Düsseldorf
Alter: Schon weit jenseits von Gut und Böse

Grüße vom

BK-Mann

janin18

so meine vermieterin hat es sich jetzt anders überlegt. hat irendeinen mietbeauftragten oder so angeheuert, der will irendwelche dinger an der heizung anbringen die die hitze zählen und dann rechnung schreiben.

darf sie das obwohl im mietvertrag eindeutig inkl. heiz und wasserkosten drinn steht?

was sind das für dinger die an die heizung kommen?

janin

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