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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Bei der Wohnungsübergabe, nach Kündigung, wurde ein Schaden an einer Tür festgestellt ( Schloss ausgerissen )!!
Eine Reperatur ist nicht möglich , bzw wäre nicht so einfach, würde man auch sehen !! Wer trägt dafür die Kosten !! Es muss eine neue Zarge + Türblatt
eingebaut werden !! VM verlangt das der Schaden ersetzt bzw. beseitigt wird !! Ist er im Recht ??
Stichwörter: schaden + wohnungsübergabe

1 Kommentar zu „Schaden bei Wohnungsübergabe”

Susanne Experte!

Der Verursacher muss den Schaden ersetzen!

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