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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Schönen guten Tag,

ich habe meinen Untermietvertrag aus beruflichen Gründen mitte Mai gekündigt.
In meinem Untermietvertrag steht, dass ich zum Semesterende kündigen darf, vorher nicht, was gleich meine erste frage wäre:
1) Ist es möglich, dass ich nur zum Semesterende kündigen darf? Darf so etwas in einem Untermietvertrag stehen?
2) Der Vermieter hat das Recht, das Mietverhältnis alle zwei Wochen zu kündigen (ebenfalls schriftlich im Untermietervertrag). Darf er das?

Anfang Juni renovierte ich das Zimmer (streichen usw).
3) Im Mietvertrag steht, dass ich streichen muss. Ich weiß, dass man bei einem Mietvertrag nicht streichen muss, nur das Zimmer besenrein übergeben. Was ist mit einem Untermietvertrag?

Ich war dann drei Monate unterwegs, aber ständig per Post und Telefon erreichbar.
Nach drei Monaten, ca. 05.September, wird mir mitgeteilt, dass meine Kündigung nicht akzeptiert wird und ich die Mieten für die letzten drei Monate zahlen muss.

4) Ist so etwas möglich? Gibt es dort keine Fristen?


Es wäre super nett, wenn mir jemand bei diesen Fragen helfen könnte! Momentan verstehe ich die Welt nicht mehr


Recht herzlichen Danke!

Viele Grüße,
G
Stichwörter: untermietvertrag + fragen

1 Kommentar zu „Fragen zum Untermietvertrag”

Ghostraider Experte!

Einfache Frage, ist das Zimmer in einem Studentenwohnheim?
Wenn ja, hier hilft nur ein Anwalt. Das Studentenwohnheimrecht weicht von dem normalen Mietrecht ab und ist hier schwer zu beantworten da hier fast nur Fragen aus dem allgemeinen Mietrecht auftauchen.
Wenn nein, wieso kommen da die Semesterzeiten ins Gespräch. Im normalen Mietvertrag haben die nichts zu suchen und sollte das Zimmer in einer Universitätsstadt sein und dies steht im Mietvertrag ist es meiner Ansicht nach ungültig und es gelten die rechtlichen Kündigungsfristen.
Auch mit dem Renovieren gilt das was auch für normale Mietverträge gilt.

Gruß
ghost

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