Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Wir wohne seit 01.12.06 in einer WG. Wir haben die WG nun zum 30.11.07 fristgerecht gekündigt.
Im Sebtember 2007 haben wir die Betriebskostenabrechnung für den Dezember 2006 bekommen und sollen ca. 25€ nachzahlen.
Das ist ja alles noch in Ordnung da wir ja 2 Wochen eher in die Wohnung rein durften ohne eine anteilige Miete zu zahlen.
Jetzt hat unser Vermieter verlangt das wir für die 11 Monate von 2007 die Betriebskosten vorrauszahlen sollen, also 25€ x 11 Monate,
mit der Begründung das ja zu erwarten sei das wir für 2007 auch noch nachzahlen müssen und die Abrechnung erst ende 2008 kommt.

Sowas habe ich noch nie gehört bei keinem meiner Vermieter. Ich kenn das nur so, das man seine neue Adresse bei seinen alten Vermieter
hinterlegt und dann, wenn es soweit kommt, per post die Betriebskostenabrechnung zugeschickt wird.

Meine Frage nun:
ist das rechtens war von uns verlangt wird? Muss ich die Betriebskosten für 2007 im vorraus zahlen?
Wir hatten schon einige Probleme mit der Vermietung, aber das ist ein anderes Thema.

Danke

Mario

2 Kommentare zu „nach Kündigung Vorrauszahlung der Betriebskosten”

BK-Mann Experte!

Hallo

ihr wohnt also zur Miete, zahlt normal eine Nettokaltmiete und einen Anteil an Betriebskosten, die immer voraus gezahlt werden.
Ich gehe einmal davon aus, dass der Vernmieter es versäumt hat, die BK-Vorauszahlungen irgendwann einmal anzuheben und anzupassen.
Da ihr jetzt gekündigt habt, hat er natürlich Angst, dass er eines Tages auf die Kosten sitzenbleibt, und es auf diese Tour versucht.

Ich persönlich kenne es nicht, das man für Vorauszahlungen die man 2007 geleistet hat, plötzlich eine Anpassung zum Anfang des Jahres zurück datiert. Ist auch meines Wissens nicht erlaubt. Der Vermieter kann zwar die BK-Vorauszahlungen anpassen, dies aber mit ausreichender Ankündigungsfrist (1 Monat). Meist geschieht diese Anpassung immer dann, wenn eine BK-Abrechnung erstellt und festgestellt wurde, die Vorauszahlungen decken sich nicht mit den möglichen Kosten des laufenden Jahres / nächsten Jahres.

Ich persönlich würde darauf pfeifen was der Vermieter will. Hätte er ein Recht dazu, sollte er einmal nachweisen woher er sich dieses Recht herausnimmt, wo es geschriebenh steht, wie das BGH darüber geurteilt hat etc.

Betriebskostenanpassung (§ 560 BGB)
Der Vermieter sowie der Mieter können nach der Abrechnung [/b:52970]eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung vornehmen .[/quote:52970]

Eine Erhöhung ist nicht jederzeit möglich von Vermieterseite (Handbuch der Mietnebenkosten, Schmidt, 9. Auflage RDN 3097)[/quote:52970]

Gruß

BK-Mann

Ghostraider Experte!

Jetzt hat unser Vermieter verlangt das wir für die 11 Monate von 2007 die Betriebskosten vorrauszahlen sollen, also 25€ x 11 Monate,[/quote:05f19]
Entweder ist hier ein Schreibfehler oder ich bin Geistig nicht auf der Höhe das ich das nicht verstehe.

Nach Eingang der Kündigung sollen Sie allein für das Jahr 2007 in dem wir momentan noch leben voraus zahlen?

Sie zahlen doch Ihre Nebenkosten und wenn Sie für 2006 zuwenig gezahlt haben sollen Sie das jetzt nachzahlen was Sie ja auch machen wollen/werden <!-- s :?: --><!-- s :?: -->
Da der Betrag umgerechnet 25€ pro Monat ausmacht will nun der Vermieter das Sie jetzt eine Nachzahlung auf die Monate Jan. bis Nov. 2007 durchführen <!-- s :?: --><!-- s :?: -->

Schwachsinn, wo leben wir den, sind wir in einem Land wo man von der Hand in den Mund lebt und der Vermieter nur nach Eingang der Miete plus Nebenkosten seine Rechnungen begleichen kann und ansonsten muss damit gerechnet werden das Gas Wasser und Strom abgestellt werden oder nur soviel freigegeben wird was auch bezahlt werden kann <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: -->
Da brauchen Sie gar nicht drauf eingehen, dazu sind Sie nicht verpflichtet.

Und keine Angst, kündigen kann er Sie nicht mehr da Sie dies schon getan haben zu ihrem Glück, wer weiß was der sonst noch sich alles ausdenken wird. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Die Angst das er nach Auszug sein Geld nicht bekommt ist keine gerichtsfeste Argumentation um sein Verlangen zu erfüllen.

Wie sieht es mit einer Kaution aus, wurde eine solche hinterlegt ? ?
Wenn ja kann der Vermieter einen Teil, also soviel wie für das letzte Jahr an Nachzahlung angefallen ist, aber mehr auch nicht. Diesen Betrag kann er bis zu 12 Monate einbehalten aber auch wieder nicht länger auch wenn er die Abrechnung nicht fertig hat.
Bis 6 Monate generell und bis 12 Monate nur wenn es an den Lieferanten liegt da er da auf Abrechnungen warten musste. Für eigenes Verschulden hat er nur 6 Monate Zeit.

Gruß
ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.