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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe meine NK.Abrechnung 2002 im Jahr 2003 erhalten...also korrekt. Allerdings habe ich über meinen Anwalt Wirderspruch eingelegt und habe mich somit nicht damit einverstanden erklärt. Auf dieses Schreiben vom RA hat mein Vermieter aber nie geantwortet und bin davon ausgegangen, daß es somit erledigt ist.
Nun kam die neue Abrechnung für 2003 und mit dieser fordert er nun auch die Nachzahlung von 2002. Kanner das überhaupt oder ist diese Abrechnung nun verjährt, da ja keine Reaktion kam und auch keine Korrektur bzw. Neuberechnung.
Hoffe mir kann hier jemand Auskunft geben.
Stichwörter: verjährt + nkabrechnung

0 Kommentare zu „NK-Abrechnung verjährt?”

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