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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag.
Ich habe mal einige Fragen hier, und hoffe auf rege Antworten.
Unser Vermieter hat von uns 2000.- € gefordert - ohne das sie ihm zustehen - und uns bei nichtzahlen mit der Kündigung gedroht.
Wir haben vor 3 Jahren wegen gravierender Mängel die Miete gekürzt - mit allen vorangegangenen nötigen Schritten - und haben von dem Vermieter ein unterschriebenen Brief das die Mietkürzung ok ist, und ab sofort eine niedrigere Miete zu zahlen ist. Da er keinerlei Interesse hatte die Mängel zu beheben - so sagte er - sei er mit einem niedrigeren Betrag an Miete einverstanden.
Wir einigten uns auf einen Betrag und er bestätigte uns diesen Betrag auch schriftlich.
Seitdem zahlen wir nun diesen niedrigeren Betrag, und alles war ok.
Nun bekamen wir halt das Schreiben seines Anwaltes. Der Anwalt schrieb uns, wenn wir die Differenz der letzten Jahre nicht nachträglich zahlen würden, so würden wir die Kündigung erhalten.Wir haben natürlich nicht gezahlt, und haben dem Anwalt eine Kopie des von unserem Vermieter unterschriebenen Briefes geschickt, wo er sich mit der kürzung und herabsetzung der Miete ausdrücklich einverstanden erklärte.
Nun forderten WIR ein Schreiben, wo klar ersichtlich war das wir KEINERLEI Schulden beim Vermieter hätten. ( Unser Ruf war immerhin arg in Gefahr ) Das bekamen wir auch.
Gleichzeitig haben wir daraufhin die Kündigung erhalten.
(Rechtlich möglich aufgrund § 573 - Vermieter und Mieter wohnhaft im selben Haus, nötige Fristen wurden eingehalten. )
Nun meine Frage. können wir den Vermieter irgendwie rechtlich belangen wegen Betrug, Erpressung oder Nötigung ?
Hätten wir Ihm das Geld gegeben hätten wir wohnen bleiben können.
Und hat jemand Erfahrung bei den Gerichtsurteilen, falls man gegen die Kündigung Einspruch erhebt und sich auf die Härtefallregelung beruft ?
Vielen Dank erstmal.
Steffi
Stichwörter: vermieters + betrugsversuch

0 Kommentare zu „Betrugsversuch des Vermieters, was tun ?”

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