Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
In meiner Mieterhöhungerklärung fehlt ein Hinweis darauf, in welcher Frist ich dagegen Einspruch einlegen kann. Was sagt denn die Gesetzeslage

Gruß - DANIELA

1 Kommentar zu „Einspruchsfrist nach Mieterhöhungserklärung”

Oliver Curd Experte!

Hallo,

wie ist das Mieterhöhungsverlangen beründet???

Durch Modernisierung oder Mieterhöhung ortsübliche Vergleichsmiete??


mfg

o.c

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.