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Wann ausziehen bei fristgerechter Kündigung
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Hallo,
ich habe gehört, dass man in der Regel 1-2 Wochen vorher aus der Wohnung ausziehen muss, wenn man kündigt, damit der Nachmieter renovieren kann.
Ich denke, dass wenn ich für einen Monat die volle Miete bezahle, ich diesen Monat auch komplett die Wohnung nutzen darf .
Wie ist das geregelt ?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mfg.
S.Wahlers
ich habe gehört, dass man in der Regel 1-2 Wochen vorher aus der Wohnung ausziehen muss, wenn man kündigt, damit der Nachmieter renovieren kann.
Ich denke, dass wenn ich für einen Monat die volle Miete bezahle, ich diesen Monat auch komplett die Wohnung nutzen darf .
Wie ist das geregelt ?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mfg.
S.Wahlers
1 Kommentar zu „Wann ausziehen bei fristgerechter Kündigung”
Oliver Curd
Hallo,
wer erzählt denn so ein Mist???
Du kannst in der Wohnung bis zum letzten Tag bleiben.
o.c
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