Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Gruß an alle
Mich würde folgendes interessieren.:
Ich habe im Mietvertrag 100 Euro Nebenkosten vermerkt was in Ordnung ist.
Der Vermieter fordert aber im nachhinein jetzt pro Monat eine Nebenkostennachzahlung von 90 Euro.
Ist das zulässig???
Vielen Dank für jede Antwort.
Gruß Gert
Stichwörter: nebenkostennachzahlung

2 Kommentare zu „Nebenkostennachzahlung”

Gast Experte!

Test

Gast Experte!

hallo Gert46,

Nebenkosten - Vorauszahlungen: Hat der Vermieter beim Vertragsschluss die Vorauszahlungen für die Betriebskosten zumindest fahrlässig viel zu niedrig angesetzt, so hat der Mieter, der in Kenntnis der tatsächlichen Kostenhöhe den Mietvertrag nicht geschlossen hätte, einen Schadensersatzanspruch auf Freihaltung vom Nachforderungsanspruch des Vermieters, jedenfalls soweit die tatsächlichen Kosten die Vorauszahlungen um mehr als 20% übersteigen (LG Hamburg 334 S 70/98, Urteil vom 4.3.1999, WM 2002, 117).

hab ich hier irgendwo mal gefunden.

mfg

georg

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.