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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, wir sind Vermieter und haben am 15.10.2004 eine Wohnung vermietet. Nun möchten der Mieter wieder ausziehen, da er eine neue Arbeitsstelle hat, bei der er ca. 1 1/2 Std. Fahrweg in Kauf nehmen müsste.
Nun meine Frage:
Im Mietvertrag steht: Das Mietverhältnis beginnt am 15.10.2004 bindend 24 Monate(2 Jahre).3 Monate sind Kündigungsfrist. Mietvertrag verlängert sich stillschweigend.(Wurde handschriftlich in den Mietvertrag geschrieben) Der Mieter wollte selbst 2 Jahre festgelegt haben.
Kommt er nach dem neuen Mietrecht nun vorzeitig aus dem Vertrag raus mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten oder muss er einen Nachmieter suchen? (Wir wären damit einverstanden) oder muss er falls er keinen Nachmieter finden sollte die 24 Monate bleiben?
Stichwörter: befristeter + mietvertrag

1 Kommentar zu „Befristeter Mietvertrag”

Gast Experte!

Hallo, wir sind Vermieter und haben am 15.10.2004 eine Wohnung vermietet. Nun möchten der Mieter wieder ausziehen, da er eine neue Arbeitsstelle hat, bei der er ca. 1 1/2 Std. Fahrweg in Kauf nehmen müsste.
Nun meine Frage:
Im Mietvertrag steht: Das Mietverhältnis beginnt am 15.10.2004 bindend 24 Monate(2 Jahre).3 Monate sind Kündigungsfrist. Mietvertrag verlängert sich stillschweigend.(Wurde handschriftlich in den Mietvertrag geschrieben) Der Mieter wollte selbst 2 Jahre festgelegt haben.
Kommt er nach dem neuen Mietrecht nun vorzeitig aus dem Vertrag raus mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten oder muss er einen Nachmieter suchen? (Wir wären damit einverstanden) oder muss er falls er keinen Nachmieter finden sollte die 24 Monate bleiben?

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