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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hoffe, ich bin hier als Hausverwalter auch richtig:

Bei uns werden (Ab-)Wasser, Allgemeinstrom für Treppenhaus/Keller und die Mülltonnen nach Personen und Monaten berechnet. Wenn jetzt eine Wohnung für mehrere Monate leersteht, dann berechne ich logischerweise kein Wasser. Aber was ist mit dem Allgemeinstrom und den Mülltonnen??

Das ist meine Ansicht: Der Allgemeinstrom besteht zu rund 5/7 aus den Grundgebühren. Und kleinere (kostengünstigere) Mülltonnnen kann ich auch nicht nehmen, nur weil eine Person weggefallen ist. Daher würde ich mindestens für eine Person die Kosten auf alle Eigentümer umlegen.

Liege ich damit richtig oder falsch?

0 Kommentare zu „Nebenkosten an die Vermieter bei leerstehender Wohnung”

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