Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Hallo,
ich habe zusammen mit 2 weiteren Personen kürzlich eine Wohnung angemietet.Ich bin einer der 2 Hauptmieter, als WG vermieten wir 2 der 4 Zimmer weiter.
Jetzt haben wir bei einem unserer Untermieter jedoch ein Problem:
Im Untermietsvertrag wollen wir regeln, dass er sich an der Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Flächen wie Küche,Bad,Flur...beteiligt.
Bis jetzt haben wir einen Putzplan aufgestellt.
Unter Küche säubern versteht er Herd abwischen, das Bad sieht nach der "Reinigung" doch auch noch ziemlich keinig aus.
Da ich keine Lust habe,den Dreck stillschweigend selbst wegzumachen und ihn deswegen drauf hingewiesen habe, meinte er zwar, dass er das nachholt, oft bleibt die Arbeit solange loegen, bis ein anderer saubermacht.
Ist das ein Verstoß gegen den Vetrag? Ein Kündigungsgrund? Was kann man tun? Ewig im Dreck weiterleben und sich ärgern ist auch keine Lösung....
Vielen Dank!

2 Kommentare zu „Verpflichtungen aus dem Untermietsvertrag”

capo Experte!

Da gibt es 2 Varianten. Rechtlich gesehen ist das okay so. Denn geputzt hat er ja, also nimmt er seine vertragl Pflichten wahr. Du kannst vielleicht eine prof. Putze anstellen und das dann umlegen. Aber man macht doch WGs nicht, weil der Tag sonst so langweilig ist :D

Die 2.Variante ist aus der eigenen WG-Zeit: Fisch unter dem Bett fängt nach 2 Tagen richtig zu stinken an... (kann man auch nett unter den Schreibtisch kleben.. <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: --> )
Aber das ist nur inoffiziell ein Tipp <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: -->

Aber die Erziehungsmethoden kennen da eigentlich keine Grenzen und es soll schon vorgekommen sein, dass Käfer in Kleiderschränken wandern...

Sollte das dir keinen Spaß machen, Schmeiß ihn raus!! Da findet sich doch was. (Lärm nach 22 Uhr oder soetwas..)

Ich kann nur sagen: Mir hat's damals Spaß gemacht!!

Capo

alex29 Experte!

Naja, von den Erziehungsmaßnahem kann man ja halten was man will. ich würds nicht tun.
Ihr seid doch ne WG: Da hockt man sich zusammen, spricht das nochmal an und wenns nicht klappt ist die Sache mit der Putze für Küche und Bad doch gar nicht so doof, wenn du mit den Leuten sonst doch gut zusammen lebst. Die Putze kommt einmal die Woche macht Küche und Bad (2 Stunden) und kriegt die Woche max. 20 Euro. Heißt: 20 Euro für jeden einmal im Monat. Das wär doch nicht tragisch. Sind die Leutz damit nicht einverstanden, dann müssen sie halt selber ran. Interne Frist setzen (1-2 Monate) und wenns nicht klappt, gehts das zusammenleben halt nicht. Wer das nicht rafft ist nicht WG-fähig. Fertig!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.