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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo alle zusammen!

Unser Vermieter hat folgenden Klausel in den Mietvertrag geschrieben:

"Die Beherbergung Dritter darf nur im Einvernehmen mit dem Vermieter erfolgen."

Zudem verlangt er nun auf Nachfrage auch noch Geld für Übernachtungen von Besuchern.
Die Wohnung wurde als WG für 2 Studenten oder Auszubildende und als MÖBLIERT angeboten. Entweder als unbefristete Anmietung oder für Einzelübernachtungen. Wir haben beide einen UNBEFRISTETEN Mietvertrag unterschrieben.
Ich habe nun herausgefunden, dass Kontrolle von Besuch in "normalen" Mietverträgen nicht rechtens und nichtig ist. Da es aber wie ich auch schon gelesen habe bei Studentenwohnungen und möblierten Zimmern beim Kündigungsschutz und beim Miethöhenschutz Einschränkungen gibt, weiß ich nun nicht ob die Sache mit der bezahlten Übernachtung bei uns gültig ist.
Sollte es nicht rechtens sein, bitte wenn möglich auch eine Nachweismöglichkeit nennen.

Mit freundlichen Grüssen

Daniel

0 Kommentare zu „Vermieter verlangt Geld für Besucherübernachtungen”

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