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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich benötige dringend Hilfe.

Ich habe seit Mai 2002 eine Mietwohnung, welche ich zum 31.07.2005 gekündigt habe.

Nun besteht mein Vermieter darauf, dass ich nachweise, die Wartungskosten der Heiztherme und die Prüfgebühren des Schornsteins übernommen zu haben.

In meinem Mietvertrag steht, das ich diese Kosten zu tragen habe.

Der Schornstein wurde jährlich geprüft. Eine Rechnung hierüber habe ich nie erhalten.

Die Heizung habe ich nicht warten lassen, da ich dachte die Beauftragung sei Sache des Vermieters. (Ich weiss gar nicht, an welche Firma man sich da wenden muss.)

Was kann ich nun machen?

Muss ich nachzahlen?

Kann ich den Vermieter bitten die Betriebs- und Nebenkosten der Miete einmal transparent zu machen, da ich nicht weiss, wieviel ich z.B. an Wasser monatlich zahle? (Ich vermute, dass die Wartungskosten bereits in der Miete enthalten sind.)

Dann habe ich noch folgendes Problem:

Ich habe mit meinem Vermieter eine monatliche Miete von 280,00 Euro vereinbart und 2 Monatsmieten Kaution.

Bei Unterzeichnung des Mietvertrages hat der Vermieter aus den 280,00 Euro 300,00 Euro gemacht mit der Begründung er müsse noch eine digitale Satellitenschüssel installieren und das würde er mir zusätzlich monatlich mit 20,00 Euro berechnen.

Am 15.05.2002 bin ich eingezogen und hatte bis August 2003
( = 15 Monate!!!) keinen Fernsehempfang, da mein Vermieter die Satellitenschüssel nicht installiert hat. Über die Hausantenne konnte ich nicht mal ARD, ZDF etc. empfangen.

Aus diesem Grunde habe ich die geforderte Kaution nicht gezahlt, welche mein Vermieter nun fordert.

Bin ich gezwungen seiner Aufforderung nachzukommen?

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Viele Grüsse
1974sternchen

1 Kommentar zu „Wartungskosten der Heiztherme und Schornsteinprüfgebühren”

capo Experte!

Na Sternchen, da hat jemand aber eine Menge sorgen. Noch ein Post <!-- s :D --><!-- s :D -->

Wartung: Du musst nicht den Vermieter bezahlen, aber die Wartungsfirma.
Beauftrage sie. Das sind Betriebskosten und deine Pflicht (Brandschutz).
Es sei denn:
Sollte der Vermieter sich auf die II.Berechnunsverordnung berufen haben, so hast Du die mit den Betriebskosten bereits gezahlt und musst auch die Firma nicht bezahlen.

Betriebskosten:
Du kannst jede einzelne Rechnung einsehen, dir die Abrechnung erklären lassen und sogar vorrechnen lassen. Alles völlig kostenlos. Nur geforderte Kopien kosten Geld (von Schornsteinfeger-Rechnung für das ganze haus oder die Wasserrechnung)

Was deine Vorrauszahlungen auf die Betriebkosten sind, muss dir der Vermieter bnereits im Vertrag aufschlüsseln. Jeder Mieter sollte vor Mietvertragsunterzeichnung seine genauen monatlichen Belastungen erkennen können. Ebenso die Höhe der Vorrauszahlung.

Für den Rest deines posts, schau bitte dort nach.

Capo

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