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Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Pizzadienst - Baumarkt usw., obwohl Sie am Briefkasten einen Aufkleber "Bitte keine Werbung einwerfen" kleben haben?!<br />
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OLG Frankfurt Az. 6 U 136/88 sagt, sollte Werbung eingeworfen werden, obwohl ein Aufkleber diese Untersagt, so wird das Persönlichkeitsrecht des Briefkasteninhabers verletzt !<br />
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Die gilt auch in Zeiten des "Wahlkampfes" für Parteienwerbung - nicht aber für "Briefwerbung", die Post kann "Namentlich" benannte Briefsendungen zustellen - nicht aber Briefe auf denen z.B. "An alle Haushalte..." steht, diese düfen nicht zugestellt werden!
Stichwörter: erwünscht + werbung

0 Kommentare zu „Werbung nicht erwünscht!”

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