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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ein Vermieter darf die Wohnung seines Mieters nicht ohne Rücksprache betreten. Dringt er dennoch mit einem Zweitschlüssel heimlich in die Wohnung ein, kann der Mieter fristlos kündigen. Der heimliche Vermieterbesuch sei Hausfriedensbruch, urteilte das Berliner Landgericht.<br />
Ein Vermieter hatte mit einem Handwerker unangemeldet die Wohnung betreten, um eine Reparatur ausführen zu lassen. Er begründete das Eindringen ohne Wissen des Vermieters mit dem guten Zweck. Dies akzeptierte der Richter nicht und bewertete das Verhalten als "nicht hinzunehmende Eigenmächtigkeit". Dadurch sei ein Festhalten am Mietvertrag unzumutbar. <br />
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Berliner Landgericht, 64 S 305/98<br />
Stichwörter: hausfriedensbruch

0 Kommentare zu „Hausfriedensbruch”

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