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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Der Mieterverein weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe hin, in dem das Gericht Mietvertragsklauseln für unzulässig erklärte, die Mietern regelmäßige Schönheitsreparaturen und auch eine Abschlussrenovierung vorschreiben (Az.: VII ZR 308/02). <br />
Quelle: KSTA
Stichwörter: auszug + renovieren + voreilig

0 Kommentare zu „Beim Auszug nicht voreilig renovieren”

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