Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mieter müssen im Winter nur räumen und streuen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist so die Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az. 16 U 123/87) und des Landgerichts Stuttgart (Az. 5 S 210/87). Wenn der Vermieter die Winterpflichten per Mietvertrag auf die Mieter abgewälzt habe, muss er übrigens überwachen, ob die ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllen (OLG Dresden, Az. 7 U 905/96, und OLG Köln, Az. 19 U 37/95). Wann und wo zu streuen ist, richte sich nach der örtlichen Straßenreinigungssatzung.<br />
<br />
Stichwörter: mieter + räum + streupflicht

0 Kommentare zu „Räum- und Streupflicht der Mieter”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.