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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ein Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter beim Abschluss des Vertrages falsche Angaben über seinen Beruf macht.<br />
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In dem vom AG Saarlouis zu entscheidenden Fall hatte die Mieterin gegenüber dem Vermieter angegeben, sie sei als Fingernageldesignerin tätig und verdiene gut. Tatsächlich war sie Sozialhilfeempfängerin und hatte sich lediglich um eine derartige Stelle beworben. Daher erklärte das Gericht den Mietvertrag für nichtig. Jeder wirtschaftlich denkende Vermieter müsse Wert auf dauerhafte und zahlungsfähige Mieter legen. Da er das Recht habe, solche Auskünfte zu erhalten, sei der Mieter auch zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet.<br />
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AG Saarlouis<br />
1999-09-17<br />
29 C 739/99<br />
Stichwörter: angaben + mietvertrag

0 Kommentare zu „Mietvertrag angaben !”

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