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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Zahlt ein Mieter ausstehende Betriebskosten nicht an seinen Vermieter, so ist dieser dennoch nicht berechtigt, die Wasserversorgung zur Mieterwohnung zu unterbrechen. Ansprüche darf er nicht eigenmächtig, sondern nur mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen. (Amtsgericht Greifswald, Az. 43 C 53/03) <br />
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Mietrecht: Will der Mieter eines Ladenlokals sein Geschäft untervermieten, muss der Vermieter dem nicht zustimmen, wenn der Untermieter ein Warensortiment anbieten will, das bereits dem ursprünglichen Mieter nicht gestattet war. Auch entsteht aus der Ablehnung des Untermieters kein besonderes Kündigungsrecht. (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Az. 4 U 145/99) <br />
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Mietrecht: Eine Mieterin darf einer Postbotin eine Kopie des Haustürschlüssels aushändigen, wenn die Briefträgerin ansonsten "jeden Morgen klingeln müsste", weil sich die Briefkästen im Hausflur befinden. Der Vermieter hat nicht das Recht, auf Kosten der Mieterin das Haustürschloss auszuwechseln. (Amtsgericht Meppen, Az. 3 C 960/02) <br />
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Eigenbedarf: Konnte ein Vermieter bereits bei Mietvertragsschluss absehen, dass seine 75-jährige, pflegebedürftige Mutter innerhalb der nächsten fünf Jahre sterben wird, so kann er keinen Eigenbedarf geltend machen, wenn er - nachdem die Mutter in diesem Zeitraum stirbt - vom Wohnort der Mutter zurück in die vermietete Wohnung will. Nur wenn er den Mieter bei Mietbeginn über die Situation informiert hätte, kann er Eigenbedarf anmelden. (Landgericht Ravensburg, Az. 6 S 130/01) <br />
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Maklerrecht: Übergibt ein Makler einem Kunden Angebote zum Kauf für mehrere Immobilien, so kann er kein Honorar verlangen, wenn der Interessent eins der angebotenen Häusern ohne weitere Hilfen des Maklers erwirbt. Ohne Vertrag oder Hinweis darauf, dass bei Kaufvertragsabschluss eine Gebühr fällig wird, geht der Makler leer aus. (Oberlandesgericht Nürnberg, 2 U 2770/00) <br />
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Steuerrecht: Verkauft ein Steuerzahler sein selbstgenutztes Haus und setzt er das darauf lastende Darlehen für den Kauf zweier Eigentumswohnungen ein, so kann er die Kreditzinsen nur im Verhältnis des Kaufpreises für die Eigentumswohnungen zum Verkaufspreis für das Eigenheim (hier: 150 000 zu 245 000 Euro) als steuerliche Werbungskosten gegen die Mieteinnahme aus den Eigentumswohnungen absetzen. (Bundesgerichtshof, Az. IX R 36/00) <br />
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Verwaltungsrecht: Die in der Nachbarschaft einer Fußballarena lebenden Anwohner können sich nicht mit der Begründung gegen ein Open-Air-Konzert wehren, sie würden durch den Lärm belästigt. Ein großes Rockkonzert ist für eine Stadt von "herausragender Bedeutung" und von Anwohnern hinzunehmen. (Verwaltungsgericht Berlin, 10 A 169/03) <br />
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Eigentumswohnung: In einer Wohnungseigentumsanlage reicht ein Mehrheitsbeschluss aus, um einen behinderten Mieter durch "notwendige bauliche Veränderungen an der Treppe" zu ermöglichen, einen Treppenlift einzubauen. Bei diesem Beschluss handelt es sich nicht um die - unzulässige - Begründung eines Sondernutzungsrechts. (Landgericht Erfurt, Az. 7 T 575/01) <br />
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Sozialhilfe: Die staatliche Eigenheimzulage ist wie laufendes Einkommen zu jeweils einem Zwölftel auf die monatliche Sozialhilfe anzurechnen. Zahlt das Finanzamt die Eigenheimzulage für zwei Jahre in einer Summe aus, so erhöht sich der auf die Sozialhilfe anzurechnende Betrag entsprechend um 100 Prozent. (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Az. 4 CB 128/02) <br />
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Stichwörter: urteile

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