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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ein Mieter kann einen Vertrag nicht ohne weiteres kündigen, weil der Vermieter einer Untervermietung nicht zugestimmt hat. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Beschluss, den die «Monatsschrift für Deutsches Recht» veröffentlicht hat. <br />
Dies gilt auch, wenn in dem Mietvertrag eine Unvermietung zwar vereinbart war, der Mieter aber nähere Angaben über den künftigen Untermieter verweigert hat (Az.: 2 W 16/03). <br />
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In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter den Mietvertrag über ein Fotostudio gekündigt, nachdem der Vermieter trotz vertraglicher Vereinbarung einer Untervermietung nicht zustimmte. Nach den Feststellungen des OLG hatte der Mieter aber keine nähere Angaben zur Person und Branche des Untermieters gemacht. Auf eine Untervermietung unter solchen Umständen müsse sich ein Vermieter insbesondere bei Geschäftshäusern nicht einlassen. Denn es könne durchaus sein, dass er allein schon aus Gründen des Konkurrenzschutzes anderen gewerblichen Mietern gegenüber verpflichtet sei, der beabsichtigten Untervermietung eine Absage zu erteilen<br />
Quelle:KSTA
Stichwörter: untervermietung + verw

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