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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Frage: Darf unser Vermieter 40% des Abwassers (Regenwasser) auf uns umlegen? Wir bewohnen das gemietete Haus alleine. Auch die Versicherungen legt er zu 100% auf uns um. Zu Anfang war das nicht so, erst seit 2 Jahren. Bei Übergabe des Betriebskostenbelegs wurden wir kurz auf die Änderungen hingewiesen. <br />
Winckelmann: Der Vermieter darf nicht einfach den Umlagemaßstab wechseln. Er muß bei dem ursprünglich gewählten bleiben.<br />
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Frage: Innerhalb von 3 Jahren darf man um 20% erhöhen. Falls es die Möglichkeit gäbe, wäre es geschickt, im ersten Jahr um 15% zu erhöhen - dann folgt Sperrfrist und im dritten Jahr dann um 5 % um auf die 20 zukommen und ist dies möglich?<br />
Winckelmann: Grundsätzlich ist das möglich. Was geschickt ist, kommt auf den Einzelfall an. Hier ist das wohl eher ungeschickt, aus wirtschaftlicher Sicht.<br />
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Frage: Wir wohnen in einem Block mit verschiedenen Mietverträgen. Wir haben noch einen alten Vertrag aus DDR-Zeiten. Der Nachbar z.B. ist vor 2 Jahren eingezogen und bezahlt für seine kleine Wohnung etwa so viel, wie wir für die grosse. Jetzt wird ab März/April vollsaniert (Elektrik, Heizung, Fenster, Fahrstuhl, Balkon). Wie gestalten sich die angekündigten Mieterhöhungen - alle die gleiche Erhöhung oder individuell??<br />
Winckelmann: Die Erhöhung wird individuell für die Mietparteien durchgeführt.<br />
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Frage: Welche qm Zahl ist für die Mieterhöhung bindend, die im Vertrag festgelegte oder die durch die Grundrisse ermittelte? <br />
Winckelmann: Die tatsächliche, also die durch Grundriss ermittlete qm-Zahl. <br />
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Frage: Der Vermieter verlangt für neue Briefkästen und eine neue Klingelanlage wieder eine Mieterhöhung, weil wir jetzt eine sprechen haben, sondern nur eine mit Summer. Und die neue wird eine Gegensprechklingelanlage. Darf der Vermieter deswegen erhöhen? <br />
Winckelmann: Die Kosten der Gegensprechanlage begründen dann eine angemessene Erhöhung, da eine Wertverbesserung durchgeführt wurde. <br />
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Frage: Unsere Miete wurde nach einem Gerichtsurteil erhöht. Anderen Mietern im gleichen Haus wurde nach offensichtlich geänderter Gerichtsauffassung die Miete nicht erhöht. Was soll ich tun? <br />
Winckelmann: Das muss im Einzelfall geklärt werden. Bestehen Unterschiede zwischen den Wohnungen, vielleicht sogar im Hinblick auf die bereits vereinbarte Wohnung? Grundsätzlich gilt das Gerichtsurteil. Klären Sie eventuell ob in ihrem Fall noch Rechtsmittel möglich sind.<br />
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Frage: Wir sind Besitzer einer Eigentumswohnung, stimmt es dass man die Miete nur erhöhen kann, wenn man den Wert der Wohnung verbessert? Die Miete wurde von uns in den vergangenen 10 Jahren nicht erhöht!<br />
Winckelmann: Nein, die Miete kann auch aus anderen Gründen erhöht werden <br />
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Frage: Derzeit gehen die Zinsen ja noch nach unten. Aber ist eine Mieterhöhung bei steigenden Zinsen möglich, wie in der Schweiz?<br />
Winckelmann: Seit dem 1.9.2001 sind bei frei finanzierten Wohnungen Mieterhöhungen aufgrund gestiegener Kapitalkosten nicht mehr möglich.<br />
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Frage: Unser Hausbesitzer renoviert die einzelnen Wohnungen und verkauft Sie als Eigentumswohnungen an einen Dritten. Die Miete soll dann um ca. 45% Prozent steigen. Wir sind nicht kündbar. Wer zahlt den Differenzbetrag zwischen alter und neuer Miete? <br />
Winckelmann: Ihr alter Mietvertrag gilt fort. Daher haben Sie nicht allzu viel zu befürchten. Eine Erhöhung ist erst wieder ein Jahr nach der letzten Erhöhung möglich, höchstens 20% in drei Jahren.<br />
Quelle:zdf.de mieter-chat <br />
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Stichwörter: wertverbesserung

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