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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Zwar kann der Mieter verpflichtet werden, Kleinreparaturen für solche Teile zu übernehmen, die seinem häufigen Zugriff ausgesetzt, wenn sich die Reparaturen auf einen bestimmten Betrag im Einzelfall und auf eine jährliche Obergrenze beschränken; die Verpflichtung, defekte Gegenstände instand zu halten oder instand zu setzen, ist aber nicht zulässig und damit unwirksam.<br />
Quelle: Bundesgerichtshof 1992<br />
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1992, S. 355<br />
Oberlandesgericht Frankfurt<br />
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1997, S. 609 <br />
Stichwörter: defekte + gegenstände

0 Kommentare zu „Defekte Gegenstände”

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