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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Haben Sie mit Ihrem Mieter eine Staffelmiete vereinbart, sollten Sie die im Auge behalten. Schließlich geht es um Ihr Geld, das Sie schlimmstenfalls für immer verlieren.<br />
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Einem Münchner Vermieter erging es so. Schon seit 2 ½ Jahren galt eine neue, höhere Mietstaffel, ohne dass er es bemerkte. Sein Mieter freute sich: Er zahlte einfach die alte, niedrigere Miete weiter.<br />
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Als dem Vermieter nach 2 ½ Jahren auffiel, dass der Mieter ihm bereits viel mehr überweisen müsste, war es zu spät: Das Gericht legte ihm die lange Wartezeit als Verzicht auf die Erhöhung aus (LG München I, Urteil v. 17.4.2002  14 S 17240/01, WM 2002, S. 517).<br />
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Vorsicht: Buchen Sie nicht ab, verzichten Sie auf die Erhöhung!<br />
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Das Gericht sah es so: Der Vermieter hätte von seiner Einzugsermächtigung Gebrauch machen und die höhere Miete einfach abbuchen können.<br />
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Weil er dies nicht tat, durfte der Mieter davon ausgehen, dass der Vermieter auf seine Mieterhöhung verzichtete<br />
Quelle:Steuernetz.de
Stichwörter: mietstaffel

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