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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Bei Mieterhöhungen für möbliert vermietete Wohnungen dürfen Vermieter auch einen Möblierungszuschlag vornehmen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. Die Höhe des Zuschlags richte sich einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 63 S 365/01) zufolge nach dem so genannten Zeitwert der Möbel. <br />
Auszugehen ist demnach von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer der Möbel von zehn Jahren. Als Zuschlag wird dann ein Betrag von linear zwei Prozent des Zeitwerts angesetzt. Das bedeutet, dass etwa für vier Jahre alte Möbelstücke mit einem ursprünglichen Wert von 1200 Euro und einem Zeitwert von 720 Euro pro Monat ein Zuschlag in Höhe von 14,40 Euro gezahlt werden muss. (dpa/gms)<br />
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Stichwörter: möblierungszuschlag

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