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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mieter hat Schuld<br />
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Allerdings stellten Sachverständiger und Gericht auch fest, dass der Schimmelpilzbefall aller Wahrscheinlichkeit nach auf ein Verschulden oder Mitverschulden der Mieter zurückzuführen war, weil die zu wenig geheizt und gelüftet hatten. <br />
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Aufklärung nach der Modernisierung <br />
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Trotzdem, so das Landgericht Neubrandenburg, sei die Mietminderung aber gerechtfertigt gewesen, weil der Vermieter seinen Hinweis- und Belehrungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sei. <br />
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Der Vermieter sei nach durchgeführten Modernisierungsarbeiten, insbesondere wenn - wie im vorliegenden Fall - neue, isolierverglaste Fenster eingebaut worden seien, verpflichtet, auf ein notwendig werdendes verändertes Heiz- und Lüftungsverhalten hinzuweisen. <br />
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Heiz- und Lüftverhalten anpassen<br />
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„Gerade weil die Änderung in der Bausubstanz von dem Vermieter veranlasst wird und diese Maßnahme grundsätzlich in seine Sphäre gehört, ist es seine Verpflichtung, den Mieter darauf aufmerksam zu machen, dass dieser sein bislang ausreichendes Heiz- und Lüftungsverhalten anzupassen hat. Es ist nicht Aufgabe des Mieters, nach dem Einbau dichtschließender Fenster selbst herauszufinden, durch welches Verhalten auftretenden Feuchtigkeitserscheinungen begegnet werden kann. Daher kann der Vermieter auch nicht davon ausgehen, der Mieter werde die notwendigen Anstrengungen unternehmen und selbst ermitteln, wie er sein künftiges Wohnverhalten zu gestalten habe.“<br />
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Präzise unterrichten<br />
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Die Behauptung des Vermieters, er habe schriftliche Informationsbroschüren auch an die beklagten Mieter verteilt, war nicht zu beweisen. Letztlich, so das Landgericht, komme es hierauf aber auch gar nicht an. Mehr oder weniger pauschale Hinweise in einer Broschüre reichten auf keinen Fall aus. <br />
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Der Mieter muss sachgerecht und präzise darüber aufgeklärt werden, dass auf Grund der durchgeführten Modernisierung jetzt ein verändertes Wohnverhalten erforderlich ist. <br />
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Aktenzeichen: Landgericht Neubrandenburg 2 S 297/01.<br />
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(sueddeutsche.de/ Deutscher Mieterbund
Stichwörter: schimmel + fenster

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