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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Behindertengerechtes Wohnen

Ein Mieter ist nicht berechtigt, im Eingangsbereich des Treppenhauses eine Holz-Klapprampe der "Marke Eigenbau" zu installieren, wenn der Vermieter dem Vorhaben nicht zustimmt, weil die Rampe "insbesondere im hochgeklappten Zustand das Treppenhaus verschandelt" auch wenn der querschnittsgelähmte Mieter als Rollstuhlfahrer eine derartige Rampe zur selbständigen Überwindung von drei Treppenstufen benötigt. (Amtsgericht Köln, 208 C 7/9 8)
Stichwörter: festmiete

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