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Wohnungskündigung
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Badewanne zu alt?
Die weitere Abnutzung der bei Anmietung der Wohnung bereits 20 Jahre alten Badewanne ist vom Mieter hinzunehmen. Ein Mangel und eine Instandsetzungspflicht des Vermieters kommen erst dann in Betracht, wenn die Badewanne nach weiterem Verschleiß nicht mehr benutzt werden kann.
(AG Coesfeld, Urteil vom 11.2.2003 - 4 C 525/02)
Die weitere Abnutzung der bei Anmietung der Wohnung bereits 20 Jahre alten Badewanne ist vom Mieter hinzunehmen. Ein Mangel und eine Instandsetzungspflicht des Vermieters kommen erst dann in Betracht, wenn die Badewanne nach weiterem Verschleiß nicht mehr benutzt werden kann.
(AG Coesfeld, Urteil vom 11.2.2003 - 4 C 525/02)
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