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Mietnebenkosten

Jede zweite Abrechnung ist falsch

Die Mietnebenkosten haben sich in den letzten Jahren immer mehr zur "zweiten Miete" entwickelt. Die Abrechnungen sollte man unbedingt genau prüfen, denn jede zweite ist falsch.




Teil der Betriebskosten: Kehrende Hausmeister



Wer bis Ende Dezember noch keine Abrechnung der Mietnebenkosten für das Jahr 2003 erhalten hat, kann sich glücklich schätzen. Denn danach darf der Vermieter keine Forderung mehr stellen. Außerdem bleibt dem Mieter mühseliges Nachrechnen erspart. Denn aus den meisten Nebenkosten-Abrechnungen wird er heute nicht schlau: Zu unverständlich und verworren sind oft die aufgelisteten Positionen. Jede zweite Abrechnung ist zudem falsch, sagen die Juristen der Mietervereine. Viele Vermieter wälzen Kosten auf die Mieter ab, die diese gar nicht tragen müssen.
Im Januar 2004 wurde deswegen das Gesetz geändert. Eine neue Verordnung soll die Nebenkosten-Abrechnung transparenter machen. Laut § 259 BGB muss die Abrechnung eine geordnete, leicht verständliche Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben enthalten. Entspricht die Aufstellung diesen Anforderungen nicht, so dürfen Sie Ihren Vermieter auffordern, nachzubessern. So lange er das nicht tut, müssen Sie auch nicht zahlen.

Vorsicht vor doppelter Abrechnung





Höhere Müllgebühren lassen die Mietnebenkosten steigen.


Sobald Sie die Nebenkosten-Abrechnung erhalten haben, bleiben Ihnen 30 Tage zur Überprüfung. Falls Sie an der Richtigkeit der Angaben zweifeln, können Sie sich vom Vermieter die Originalbelege zeigen lassen. Auf alle Fälle müssen mindestens die folgenden vier Punkte auf der Abrechnung stehen: Eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, der Verteilerschlüssel, die Berechnung des Mieteranteils und welche Vorauszahlungen der Mieter schon geleistet hat.

Wichtig ist darauf zu achten, dass der Vermieter keine Verwaltungskosten in die Abrechnung nimmt. Sanierungs- und Instandhaltungskosten müssen ebenfalls nicht vom Mieter getragen werden. Häufig werden Kosten zudem doppelt verrechnet. Wenn beispielsweise der Hausmeister auch den Garten pflegt oder die Treppe putzt, darf dies kein zusätzlicher Kostenpunkt sein.

Generell gilt: Neben- bzw. Betriebskosten müssen zusätzlich zur Kaltmiete nur dann gezahlt werden, wenn dies schriftlich im Mietvertrag vermerkt ist und die Nebenkosten im Katalog der gesetzlichen Betriebskostenverordnung stehen.
Stichwörter: abrechnung + falsch

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