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Soweit bei früheren Wohnungsverkäufen von Schutzrechten für Mieter die Rede war, wurden diese im Regelfall nur im Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart. Das reicht nach Erfahrungen des Deutschen Mieterbundes und der örtlichen Mietervereine nicht aus. Häufig hält der Käufer Absprachen nicht ein oder „vergisst“ sie. Spätestens wenn die Wohnungen „en bloc“ oder einzeln weiterverkauft werden, gehen die Schutzrechte verloren.<br />
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Die jetzt beim Verkauf der 81.000 Gagfah-Wohnungen gefundene Lösung ist zumindest in diesem Punkt beispielhaft und muss bei künftigen Wohnungsverkäufen als Gradmesser für Sozialverträglichkeit herangezogen werden“, forderte Dr. Franz-Georg Rips.<br />
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Heute hat die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) die 81.000 Wohnungen der Wohnungsgesellschaft Gagfah an die amerikanische Firma Fortress verkauft. Mit dem Erlös aus den Wohnungsverkäufen will die BfA das Defizit in der Rentenkasse verkleinern.<br />
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„Der Deutsche Mieterbund hält Wohnungsverkäufe – egal, ob von Bund, Land, Kommune oder BfA – grundsätzlich für falsch. Wenn aber unsere Appelle, den ‚Verkauf des Tafelsilbers‘ aufzugeben und auf dieses sinnlose und untaugliche Mittel der Haushaltssanierung zu verzichten, erfolglos bleiben, muss sichergestellt werden, dass die Verkäufe sozialverträglich erfolgen. Hierzu müssen Schutzrechte für die Betroffenen ausgehandelt und vereinbart werden. Vor allem muss aber auch sichergestellt sein, dass diese Schutzrechte den betroffenen Mietern auf Dauer garantiert werden“, so Dr. Franz-Georg Rips.<br />
Quelle:mieterbund .de<br />
Stichwörter: mieter + schutzrechte

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