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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Vermieter muss auch korrigierte<br />
Nebenkostenabrechnung pünktlich vorlegen<br />
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Hat der Vermieter die Nebenkosten falsch abgerechnet, darf er zwar noch einmal nachrechnen. Allerdings muss er das einem Urteil zufolge innerhalb der gesetzlichen Frist tun - anderenfalls verliert er den Anspruch auf Nachzahlung.<br />
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Ein Vermieter darf nach Ablauf der gesetzlichen Frist von zwölf Monaten keine höhere Nebenkostenabrechnung nachreichen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) laut einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. (AZ: VIII ZR 115/04) Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode dem Mieter zugegangen sein muss – es sei denn, der Vermieter hat die Verzögerung nicht zu verantworten. <br />
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Falsche Abrechnung kann formal richtig sein<br />
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Vermieter rechnen oft zu Unrecht<br />
Betriebskosten mit den Mietern ab, die<br />
Betriebskosten- Abrechnung ist gesetzlich geregelt <br />
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Laut BGH-Urteil ist der Vermieter allerdings nicht verpflichtet, in dieser Frist eine korrekte Abrechnung vorzulegen. Auch eine inhaltlich falsche Abrechnung könne formal richtig sein, urteilten die Richter. Der Vermieter kann demnach auch nach Ablauf von zwölf Monaten die Abrechnung korrigieren, ohne den Anspruch auf eine Nachzahlung von Nebenkosten zu verlieren. Allerdings kann er nicht im Nachhinein höhere Nebenkosten geltend machen als in der vorangegangenen Abrechnung. Der Mieter bleibt den Richtern zufolge aber verpflichtet, den ursprünglich geforderten Betrag zu zahlen.<br />
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In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter die pünktlich zugestellte Nebenkostenabrechnung bemängelt, weil sie nach einem vom Vertrag abweichenden Abrechnungsschlüssel erstellt wurde. Der Vermieter korrigierte zwar die Abrechnung – aber nicht rechtzeitig genug, denn die Korrektur lag erst nach Ablauf von zwölf Monaten vor. <br />

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