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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallöchen,

ich habe eine Frage. WIr haben unsere Wohnung fristgerecht gekündigt, und bisher sind auch keine Probleme mit unserem alten Vermieter aufgetreten. Allerdings wollten wir jetzt einen Termin zur Wohnungsübergabe machen, und da haben wir dann gefragt, wann wir unsere Kaution zurückerhalten. Der Vermieter meinte nur, das dauert noch, er müßte schließlich erst noch den Sparvertrag kündigen.
Das er ein Anrecht darauf hat, ein Teil der Kaution zurückzuhalten, wissen wir. Aber es kann doch nicht sein, das wir auf unsere komplette Kaution warten müssen, oder? Schließlich muß man ja auch in der neuen Wohnung Kaution hinterlegen.
Hoffentlich könnt ihr mir helfen! Dankeschön...
Stichwörter: mietkaution + rückzahlung

0 Kommentare zu „Rückzahlung der Mietkaution!!”

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