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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
bei meinem Auszug Ende September 2005 haben mich meine Vermieter auf eine "Umzugspauschale" hingewiesen, die in der letzten Eigentümerversammlung (Mai 2005) beschlossen wurde, (wieso sie das erst bei der Wohnungsübergabe gemacht haben und nicht vorher schon bei diversen Telefongesprächen weiss ich nicht). Ich hatte damals schon gesagt, dass dies wahrscheinlich nicht auf den Mieter umlegbar ist, da es sich um eine Instandhaltungsrücklage handelt, die nicht auf den Mieter abwälzbar ist.
Nun kam die letzte Abrechnung, mit dem Posten "Umzugspauschale" über €50 und einer Kopie des damaligen Protokolls.

Muss ich die Pauschale bezahlen? Zumal wir meine Vermieter zugestanden haben, dass ich bei meinem Umzug keine Schäden am Treppenhaus etc. angerichtet habe (zwar nur mündlich aber vor Zeugen, bzw im Übergabeprotokoll ist auch kein Schaden vermerkt worden)

Auszug aus dem Protokoll:
"Von der Eigentümergemeinschaft wird ... die sofortige Einfüuhrung einer Ein- und Auszugspauschale bei Bewohnerwechsel festgelegt. Diese beträgt je Einzug €50 und je Auszug €50 und wird der Instandhaltungsrücklage gutgeschrieben."
Handschriftlich steht noch drauf (wahrscheinlich wegen meinem damaligen Einwand):
"Der Betrag von €50 wird nicht für Allgemeine Instandhaltung verwendet, sondern nur für Schäden wo beim Umzug entstehen, und nur über die Instandhaltungsrücklage gutgeschrieben."
Dieser Satz sagt mir so nix, was bedeutet "wird nur über die Instandhaltungsrücklage gutgeschrieben"?

Wie soll ich mich nun verhalten?
Sonja

1 Kommentar zu „Auszugspauschale bei Mieterwechsel”

Gast Experte!

Hallo,
bei meinem Auszug Ende September 2005 haben mich meine Vermieter auf eine "Umzugspauschale" hingewiesen, die in der letzten Eigentümerversammlung (Mai 2005) beschlossen wurde, (wieso sie das erst bei der Wohnungsübergabe gemacht haben und nicht vorher schon bei diversen Telefongesprächen weiss ich nicht). Ich hatte damals schon gesagt, dass dies wahrscheinlich nicht auf den Mieter umlegbar ist, da es sich um eine Instandhaltungsrücklage handelt, die nicht auf den Mieter abwälzbar ist.
Nun kam die letzte Abrechnung, mit dem Posten "Umzugspauschale" über €50 und einer Kopie des damaligen Protokolls.

<!-- s :?: --><!-- s :?: --> Muss ich die Pauschale bezahlen? Zumal wir meine Vermieter zugestanden haben, dass ich bei meinem Umzug keine Schäden am Treppenhaus etc. angerichtet habe (zwar nur mündlich aber vor Zeugen, bzw im Übergabeprotokoll ist auch kein Schaden vermerkt worden)

<!-- s :arrow: --><!-- s :arrow: --> Auszug aus dem Protokoll:
"Von der Eigentümergemeinschaft wird ... die sofortige Einfüuhrung einer Ein- und Auszugspauschale bei Bewohnerwechsel festgelegt. Diese beträgt je Einzug €50 und je Auszug €50 und wird der Instandhaltungsrücklage gutgeschrieben."
Handschriftlich steht noch drauf (wahrscheinlich wegen meinem damaligen Einwand):
"Der Betrag von €50 wird nicht für Allgemeine Instandhaltung verwendet, sondern nur für Schäden wo beim Umzug entstehen, und nur über die Instandhaltungsrücklage gutgeschrieben."
Dieser Satz sagt mir so nix, was bedeutet "wird nur über die Instandhaltungsrücklage gutgeschrieben"?

Wie soll ich mich nun verhalten?
Sonja[/quote:d40f6]

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