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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir sind Mieter eines Zweifamilienhauses. Die zweite Wohnung haben wir untervermietet. Der Untermieter hat mit uns einen Mietvertrag ab 1.11.2004 abgeschlossen und zahlt seit dem €400,- Miete und €100,- für Nebenkosten (Heizung, Wasser, Müll, Grundsteuer, Versicherung, etc.) monatlich.

Er ist aber erst zum 1.3.2005 eingezogen und möchte nun die kompletten Nebenkosten für die ersten 4 Monate voll zurück erstattet bekommen mit der Begründung, er hatte ja keinen Verbrauch.

Für Kalt- und Warmwasser hat seine Wohnung je einen eigenen Zähler, dafür wird er nichts zahlen müssen weil diese keinen Verbrauch anzeigen. Auch die Müll- und Abwassergebühren werden ich nicht weiterberechnen weil kein Verbrauch bestand.

Die Heizung jedoch hat keinen Verbrauchsmesser, hier wird nach Quadratmeter bzw. nach Personen abgerechnet. Auch die Grundsteuer und Brandversicherung müsste der Untermieter meiner Meinung nach anteilig bezahlen. Schliesslich ist es nicht mein Problem wenn er erst 4 Monate später einzieht, oder doch?

Wer kennt sich aus? Welche Nebenkosten müssen auch bei Nichtbewohnen gezahlt werden. Vielen Dank für ein Antwort.

Gruß
Midas

0 Kommentare zu „Nebenkosten bei Nichteinzug / Nichtnutzung?”

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