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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
In welchen Fällen kommt Sittenwidrigkeit in Betracht?


Sittenwidrig und damit unwirksam ist beispielsweise eine Vereinbarung,
- die den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter nahe Angehörige aufnimmt,
- wenn nächtlicher Damen- oder Herrenbesuch verboten ist,
- der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, wenn der Mieter heiratet oder Kinder bekommt,
- in der das Gebrauchsrecht des Mieters an der Wohnung über das normale Maß hinaus ohne sachlichen Grund beschränkt wird (z.B. Erlaubnis zum Duschen nur an bestimmten Tagen in einem bestimmten Zeitraum).

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