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(dmb) Führt der Austausch der Gas-Etagenheizung gegen eine Fernwärmeheizung weder zu einer Wohnwertverbesserung noch zu einer vernünftigen Energieeinsparung, kann der Vermieter keine Mieterhöhung für seine "Modernisierung" verlangen, entschied das Landgericht Hamburg (316 S 136/01).

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) hatte der Vermieter die Gasthermen im Haus, das heißt die alten Gas-Etagenheizungen, entfernen und gegen eine Zentralheizung mit Fernwärme ersetzen lassen. Für diese Baumaßnahme errechnete der Vermieter eine 11-prozentige Modernisierungs-Mieterhöhung von monatlich 0,70 Euro pro Quadratmeter.

Zu Unrecht, wie das Hamburger Landgericht feststellt. Die Energie einsparende Maßnahme an sich war zumindest hier wirtschaftlich nicht vertretbar. Nach Umstellung auf Fernwärme stiegen die Kosten im Haus um 15 Prozent.

Außerdem könne auch von einer Wohnwertverbesserung keine Rede sein. Im Gegenteil: Das Landgericht Hamburg erklärte, im Austausch einer Gas-Etagenheizung durch einen Anschluss an Fernwärme sei grundsätzlich keine Modernisierungsmaßnahme zu sehen. "Denn grundsätzlich hat eine Gas-Etagenheizung für den Mieter den entscheidenden Vorteil, dass er diese entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen steuern und zum Beispiel auch außerhalb der eigentlichen Heizperiode schneller in Betrieb nehmen kann."
Stichwörter: etagenheizug + fernwärme + gas + statt

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