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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Bei uns ist vorhin folgendes passiert: Ich war im Bad, die Tür war geschlossen (nicht abgeschlossen), und als ich wieder rausgehen wollte drehte sich der Türgriff nur noch frei um 360°, irgendwas war drin im Schloß abgebrochen. Ich bekam also die Badezimmertür von innen nicht mehr auf. Meine Freundin hat ne Weile probiert, das Teil von aussen irgendwie auf zu machen, hat aber nix gebracht. Dann hat unser Nachbar auch bestimmt ne halbe Stunde dran rumprobiert - von EC-Karte bis Schraubenzieher.. alles vergebens.
Im Endeffekt mussten wir dann den Schlüsseldienst anrufen (um 22:30), der kam nach ner halben Stunde, und hat die Tür in 2 Minuten aufgehabt... naja, Profis halt.

Bezahlt ham wir dafür knappe 130 Euro, und darum gehts mit jetzt - da ja kein eigenes Verschulden meinerseits vorlag, will ich eigentlich morgen bei unserer Verwaltung anrufen, und mir das Geld zurückholen. Der Handwerker meinte aber, das würde unter die mieterliche Instandhaltungspflicht fallen, da hätt ich keine guten Chancen auf ne Rückzahlung. Der Scheiss ist ja, das wir erst seit 3 Monaten hier wohnen, somit sicherlich bis dahin´keinen großen Einfluss auf die "Instandhaltung" dieser Tür haben konnten. Deshalb hoffe ich im schlimmsten Fall wenigstens auf Kulanz seitens unserer Verwaltung...

Also, kurz und knapp - wer muss hier blechen?

Danke schonmal für Eure Antworten!

1 Kommentar zu „Notwendige Türöffnung durch Schlüsseldienst - wer zahlt ?”

Gast Experte!



Hallo Klausi,

kannst Du sagen wie es ausgegangen ist? Danke![/quote:7acf7]

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