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Garage und Mietvertragsänderung

Auch wenn der Wohnungsmietvertrag eine Schriftformklausel enthält, kann später durch mündliche Vereinbarung eine Garage hinzugemietet und somit Bestandteil des Mietvertrages werden. Eine Teilkündigung des entstandenen einheitlichen Mietvertrages ist ausgeschlossen. (LG Wuppertal, Az. 9 S 356/94, aus: WM 10/96, S. 621)
Stichwörter: garage + mietvertragsänderung

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