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Haftung für verschmutztes Erdreich

Der Grundstückseigentümer haftet nicht für eine Grundwasserverseuchung, die durch schadhafte Öltanks eingetreten ist, wenn das Grundstück vermietet oder verpachtet war. Stattdessen haftet der Mieter bzw. Pächter. Der Eigentümer hat zwar im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht auch eine Prüfungspflicht gegenüber dem Pächter, aber das bedeutet nicht, dass ohne besonderen Anlass der Pächter kontrolliert werden müsste. (BGH, Az. III ZR 198/98, aus: Tsp 06.11.1999)
Stichwörter: erdreich + haftung + verschmutztes

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