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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung

Den Wohnungsmieter einer Eigentumswohnung kündigen wegen wirtschaftlicher Höherverwertung ist nicht zulässig - auch, wenn die unbewohnte Eigentumswohnung einen fast doppelt hohen Verkaufserlös erbringen würde; denn bessere Verkaufsmöglichkeit ist kein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund. (LG Hamburg, Az. 334 S 37/00, aus: NZM 2001, S. 1029)

Kündigung wegen Hinderung an der wirtschaftlichen Verwertung ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund im Sinne des § 543 BGB. (OLG Dresden, Az. 5 U 1270/02, aus: NZM 2003, S. 356)

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