Balkonexperte 20.05.2011 19:10
Da muss ich noch mal nachhaken. Wenn die Verdunsterröhrchen von Brunata sind, dann muss auch dieses Unternehmen die Zwischenablesung vornehmen. Dürfte doch logisch sein.
Aber wenn Sie nichts Gegenteiliges im Mietvertrag vereinbart haben, dann muss die Vermieterin die Kosten übernehmen.
Zeigen Sie ihr, was der BGH dazu meint:
http://tinyurl.com/3jyptts
Aeskulap 20.05.2011 19:54
Vielen vielen dank, das ist schon mal ein Wort!
Beim Einzug und dem Auszug der Vermieter aus der Wohnung wurde die Ablesung von der Hausverwaltung vorgenommen, daher bin ich etwas irritiert, dass es jetzt plötzlich Brunata machen soll daher...
Na aber ich bin froh, wenn zu mindest diese kosten nicht auf mich zukommen werden....
Vielen Dank!
Gotthilf 20.05.2011 20:43
Zur Fristsetzung wegen des Auszugstermines:
Bis zum Ende des Mietverhältnisses können Sie frei nach Ihrem Ermessen ausziehen. Einen Termin müssen Sie nicht benennen.
Die Zwischenablesung sollte auch die Firma machen, die die Heizkostenabrechnung erstellt oder von Personen, die auch sonst die Ablesewerte an die Abrechner weiterleiten.
Bladder 21.05.2011 09:44
- Die Kosten für eine Zwischenablesungen gehören zu den Verwaltungskosten und sind vom Vermieter zu tragen.
- Der Mieter ist gesetzlich zur Rückgabe der Wohnung verpflichtet (§546 BGB).
- Der Mieter sollte rechtzeitig, also auch dann wenn er weiß, dass er die Wohnung geräumt hat und vor Vertragsende, dem Vermieter einen Übergabetermin nennen.